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Wallrabenstein: Schärferer Ton zwischen Verfassungsgericht und EuGH

Archivmeldung vom 22.05.2020

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 22.05.2020 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch André Ott
Streit (Symbolbild)
Streit (Symbolbild)

Bild: Impfkrik.de / DD Rockstar - adopestock

Die neue Verfassungsrichterin Astrid Wallrabenstein, die in Karlsruhe die Nachfolge des noch amtierenden Verfassungsrichters Andreas Voßkuhle antreten wird, sieht einen schärferen Ton zwischen Bundesverfassungsgericht (BVerfG) und Europäischem Gerichtshof (EuGH). Ein "Weiter so" könne schwierig werden, sagte Wallrabenstein der "Frankfurter Rundschau" (Freitagsausgabe).

Es sei objektiv schwierig, die europäische und die deutsche Rechtsordnung ineinander zu fügen. Dies hinzubekommen, sei jedoch die Aufgabe, so die neue Verfassungsrichterin weiter. Die Kritik, der Europäische Gerichtshof presche zu stark vor, sei so nicht richtig. Phasenweise habe sich der EuGH als Motor der europäischen Integration verstanden, zurzeit sehe sie dies aber nicht. Ein pauschales Bild, "der will immer zu viel und lässt den Mitgliedsstaaten zu wenig Raum", könne man nicht zeichnen, sagte Wallrabenstein, die seit 2010 Professorin in Frankfurt ist.

Der Zweite Senat des Bundesverfassungsgerichts hatte Anfang Mai in einem umstrittenen Urteil die Anleihekäufe der Europäischen Zentralbank (EZB) für verfassungswidrig erklärt und ein anders lautendes Urteil des EuGH für "objektiv willkürlich" und nicht bindend erklärt. Die EU-Kommission erwägt deshalb ein Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland. Wallrabenstein wird ihr Amt im Zweiten Senat antreten, der das Urteil fällte und von der EZB Nachbesserungen binnen drei Monaten verlangt. Die in sozialen Medien geäußerten Zweifel an der Unabhängigkeit der Verfassungsrichter, weil sie im Bundestag beziehungsweise Bundesrat - und somit von Parteien - gewählt werden, hält die neue Verfassungsrichterin für unbegründet. Dass die Kandidaten eine Zweidrittelmehrheit brauchten, die Amtszeit von Bundesverfassungsrichtern auf 12 Jahre begrenzt und keine Wiederwahl möglich sei, habe sich bewährt, sagte Wallrabenstein der "Frankfurter Rundschau".

Quelle: dts Nachrichtenagentur


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