Anwalt bezeichnet Entschädigung für die Hinterbliebenen des Kundus-Luftschlags als unzureichend
Archivmeldung vom 10.05.2010
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Freigeschaltet durch Thorsten SchmittDer Anwalt der Hinterbliebenen des Luftschlags von Kundus, Karim Popal, hat die vom Bundesverteidigungsministerium geplante Entschädigung als unzureichend kritisiert. "Das ist keine Entschädigung in unserem Sinne", sagte er dem "Kölner Stadt-Anzeiger".
Es handele sich lediglich um Hilfszahlungen. "Wenn ich in einer Woche aus Afghanistan zurück komme, dann werde ich Klage erheben." Unabhängig davon habe er seinen Mandanten aber geraten, die Hilfe anzunehmen, so der Anwalt. Dem "Spiegel" zufolge will das Ministerium insgesamt 400000 Euro zur Verfügung stellen. Es hatte die Verhandlungen mit Popal vor kurzem abgebrochen mit der Begründung, seine Forderungen seien "nicht umsetzbar". Dieser hatte verlangt, mehrere Millionen Euro für langfristige Projekte zur Verfügung zu stellen. Nach eigenen Angaben vertritt er 80 Hinterbliebene, des Bombardements, bei dem nach offiziellen Angaben bis zu 142 Menschen umkamen. Popal ist derzeit unterwegs nach Kundus.
Quelle: Kölner Stadt-Anzeiger