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Chrupalla stellt Deutschlands Nato-Mitgliedschaft infrage

Freigeschaltet am 16.12.2024 um 06:31 durch Sanjo Babić
Tino Chrupalla (2023)
Tino Chrupalla (2023)

Foto: Superbass
Lizenz: CC BY-SA 4.0
Die Originaldatei ist hier zu finden.

AfD-Chef Tino Chrupalla übt deutliche Kritik an der Nato. "Bislang ist Europa gezwungen, die Interessen Amerikas umzusetzen, das lehnen wir ab", sagte er der "Welt". Die Nato sei aktuell kein Verteidigungsbündnis. Eine Verteidigungsgemeinschaft müsse die Interessen aller europäischen Länder akzeptieren und respektieren - also auch die Interessen von Russland.

"Wenn die Nato das nicht sicherstellen kann, muss sich Deutschland überlegen, inwieweit dieses Bündnis für uns noch nutzbringend ist."

In Bezug auf den Krieg in der Ukraine sagte Chrupalla: "Die Bundesregierung muss endlich zu dem Punkt kommen, den Krieg beenden zu wollen. Russland hat diesen Krieg gewonnen. Die Realität hat diejenigen eingeholt, die angeben, die Ukraine befähigen zu wollen, den Krieg zu gewinnen."

Chrupalla äußerte sich auch zum Bundestagswahlprogramm der AfD. In der Bundesprogrammkommission hatte er einem erfolgreichen Änderungsantrag zugestimmt, mit dem die Wehrpflicht aus dem Programm gestrichen wurde. Chrupalla sagte: "Die Wehrpflicht ist und bleibt in unserem Grundsatzprogramm. Sie gehört aber nicht in den Vordergrund des aktuellen Bundestagswahlkampfs."

Für viele Wähler wäre die Forderung in der aktuellen Diskussion "irritierend". Verteidigungsminister Boris Pistorius (SPD) wolle Deutschland "kriegstüchtig" machen, da entstehe der Eindruck, man wolle die Wehrpflicht einführen, um die jungen Leute an die Front des Ukraine-Kriegs zu schicken. "Meine Söhne gebe ich definitiv nicht für die Ukraine her." Und: "Ich habe die große Befürchtung, dass die Bundesregierung das Grundrecht auf Kriegsdienstverweigerung aussetzen könnte", so Chrupalla.

Der AfD-Chef sprach sich außerdem für eine Aberkennung der deutschen Staatsbürgerschaft in bestimmten Fällen aus. Er sagte der Zeitung: "Wir wollen deutsche Staatsbürger nicht abschieben. Bei einer doppelten Staatsbürgerschaft kann man aber sehr wohl bei schweren Verstößen den deutschen Pass aberkennen. Um das rechtssicher zu ermöglichen, müsste nicht einmal das Grundgesetz geändert werden."

Quelle: dts Nachrichtenagentur


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