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Zeitung: EU-Kommission will Kartellopfer stärken

Archivmeldung vom 10.06.2013

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 10.06.2013 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Manuel Schmidt
Bild: Schmuttel / pixelio.de
Bild: Schmuttel / pixelio.de

In der EU-Kommission gibt es Überlegungen, bei Entscheidungen zu Wettbewerbsverstößen künftig eine konkrete Summe zu nennen, die den entstandenen Schaden für Kunden und Verbraucher beziffert. Der Entwurf eines entsprechenden Richtlinienvorschlags liegt dem "Handelsblatt" (Dienstagausgabe) vor.

Dieser soll individuellen Schadensersatzklagen im Kartellrecht mit Hilfe gesetzlicher Regelungen zu mehr Erfolg verhelfen und ist noch vor der Sommerpause geplant. Bereits in der Vergangenheit war EU-Wettbewerbskommissar Joaquín Almunia dazu übergegangen, Kartellgeschädigte zu ermuntern, die ihnen infolge von Preisabsprachen entstandenen Schäden einzuklagen. Mit der Nennung einer Schadenssumme würde die EU-Kommission einen Schritt weitergehen und die private Rechtsdurchsetzung erleichtern.

Wettbewerbsrechtler halten das angedachte Vorgehen der Marktwächter für konsequent. Es passe zur Strategie Brüssels, Unternehmen durch möglichst viel Abschreckung von denkbaren Kartellabsprachen abzuhalten, heißt es. Beklagte Unternehmen könnten künftig mit verschärften Offenlegungspflichten konfrontiert sein, um den Klägern die Beweisführung zu erleichtern. Geschädigte könnten außerdem mittelfristig einen besseren Zugang zu den Akten der Kartellbehörden bekommen.

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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