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AfD-Fraktion kritisiert ‚Persilschein' der Regierung für die EZB-Anleihenkäufe

Archivmeldung vom 04.08.2020

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 04.08.2020 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch André Ott
Albrecht Glaser (2020)
Albrecht Glaser (2020)

Bild: AfD Deutschland

Der finanzpolitische Sprecher der AfD-Bundestagsfraktion, Albrecht Glaser, wertet den Umgang der Bundesregierung bzgl. ihrer Nachweispflicht über die Verhältnismäßigkeitsprüfung beim Billionen Euro schweren EZB-Staatsanleihe-Ankaufprogramm als respektlos gegenüber dem Bundesverfassungsgericht.

Am 5. Mai hatte das Bundesverfassungsgericht festgestellt, dass die Europäische Zentralbank bei ihrem PSPP-Ankaufprogramm keine angemessenen Abwägungen über dessen wirtschafts- und sozialpolitische Auswirkungen angestellt hatte. Damit habe die Notenbank das Mandat überschritten, das ihr in den Europäischen Verträgen erteilt worden sei. Die Richter gewährten eine Nachfrist bis zum 5. August 2020, in welcher die EZB durch Vorlage von Dokumenten nachweisen könne, dass sie 2015 bei Beginn des Schuldenankaufs die notwendige Verhältnismäßigkeitsprüfung vorgenommen habe. Der Bundesregierung und dem Bundestag wurde aufgegeben, das Verhalten der EZB zu überprüfen. Dazu seien sie nach dem Grundgesetz verpflichtet.

Dieser Aufforderung sei die Bundesregierung bisher nicht zufriedenstellend nachgekommen, sagt Glaser: „In einer solchen Schicksalsfrage, bei der es für Deutschland um hohe dreistellige Milliardenbeträge geht, spielen die Bundesregierung und die sie tragenden Parteien mit dem Verfassungsgericht Blinde Kuh. Das BVerfG hatte nach jahrelangem Rechtsstreit sich die Sache nicht einfach gemacht und versucht, einen Rest an fiskalischer Hoheit für Deutschland zu verteidigen. Der lockere Umgang der euro-besessenen Regierung lässt jegliche Verantwortung für das Schicksal der Sparer, der Versicherer von Betriebsrenten, für die Arbeitsplätze und die Haftung des Gesamtstaats für faule Staatsanleihen in der Bilanz der EZB vermissen. Die Wohlstandsverluste, die schon seit Jahren in Deutschland eingetreten sind und ein Volumen von rund 600 Mrd. Euro erreicht haben, werden durch Haftungsrisiken erhöht, die das Kartenhaus Euro zum Einsturz bringen können“, sagt Glaser.

Zwar hatte die Präsidentin der EZB, Christine Lagarde, dem deutschen Verfassungsgericht die Kompetenz abgesprochen, die Überprüfung zu verlangen. Nach langem Hin- und Her hatte die EZB über die Bundesbank acht Dokumente vorgelegt, die beweisen sollen, dass die Notenbank rechtmäßig gehandelt habe. Darunter waren drei Dokumente als ‚Verschlussache‘ eingestuft. Am 2. Juli 2020 hatte der Bundestag auf Antrag der Regierung mit den Stimmen von Union, SPD, FDP und Grünen einen Beschluss gefasst, in welchem erklärt wird, „die Darlegungen der EZB seien nachvollziehbar und die Vorgaben des BVerfG seien somit erfüllt.“

Vor wenigen Tagen erklärte einer der Anwälte der deutschen Kläger gegen die EZB-Verträge, die ihm und seinen Mandanten zugänglichen fünf Dokumente „geben nicht ansatzweise her, was das BVerfG von der EZB verlangt habe“. Insbesondere das zentrale Dokument sei lediglich ein zusammenfassendes Protokoll einer Sitzung am 3. und 4. Juni 2020, bei der allgemeine Erörterungen angestellt worden seien und das schon gar nicht die Abwägungen aufzeige, die im Jahr 2015 hätten angestellt werden müssen, um damals rechtmäßig handeln zu können. Eine Einsicht in die Geheimdokumente sei den Klägern bis heute nicht gewährt worden. Man müsse daher erneut das BVerfG bemühen. Wohl im Vorgriff auf eine erneute juristische Auseinandersetzung hatte Ende letzter Woche Finanzminister Scholz erklärt, die Bundesregierung habe sich dem BVerfG gegenüber schriftlich geäußert, sie sehe die Anforderungen des Verfassungsgerichts gegenüber der EZB als erfüllt an.

Quelle: AfD Deutschland

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