Missachtung von EuGH-Urteilen wird für Polen teuer
Archivmeldung vom 29.04.2022
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Freigeschaltet durch Sanjo BabićDie Weigerung, Urteile des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) umzusetzen, wird für die polnische Regierung teuer. Die EU-Kommission hat seit Jahresanfang 129 Millionen Euro Fördergeld einbehalten, das für Polen vorgesehen ist, berichtet der "Spiegel".
Das Zurückhalten erfolgt als Ausgleich dafür, dass das Land ablehnt, vom EuGH verhängte Bußgelder zu begleichen. Der EuGH hatte Polen Ende Oktober zur Zahlung von einer Million Euro pro Tag an die Kommission verurteilt, weil die umstrittene Disziplinarkammer des Obersten Gerichts trotz eines EuGH-Urteils ihre Arbeit bis heute fortsetzt. Zuvor hatten die Richter gegen Polen bereits ein Bußgeld von 500.000 Euro pro Tag verhängt, weil Warschau nicht wie gefordert den Braunkohleabbau im Tagebau Turów eingestellt hat.
Trotz monatlicher Zahlungsaufforderungen der Kommission ist bisher kein Geld aus Warschau eingegangen. Die Behörde von Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen hat deshalb die Fördermittel für Polen gekürzt - die höher sind als bei jedem anderen EU-Land. Nach Angaben der Kommission sind dies 69 Millionen im Fall der Disziplinarkammer und 60 Millionen für den Turów-Tagebau. Man werde Polens Fördergelder kürzen, "solange Polen EU-Recht bricht", sagte ein Kommissionssprecher.
Quelle: dts Nachrichtenagentur