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IW Köln legt Vorschlag für Staatsinsolvenzordnung im Euro-Raum vor

Archivmeldung vom 03.08.2015

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 03.08.2015 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt
Bild: Gerd Altmann/Shapes:AllSilhouettes.com / pixelio.de
Bild: Gerd Altmann/Shapes:AllSilhouettes.com / pixelio.de

Das Institut der deutschen Wirtschaft Köln (IW Köln) hat ein mehrstufiges System für eine Staatsinsolvenzordnung im Euro-Raum vorgelegt. Nach dem Vorschlag, der der "Welt" vorliegt, soll auch der europäische Rettungsschirm ESM Staaten in ein Insolvenzverfahren zwingen können. "Durch die Schaffung eines geordneten Insolvenzverfahrens im Euro-Raum wird der Grundsatz der Währungsunion gestärkt, dass kein Land für die Schulden eines anderen Landes haften muss und so der Gefahr vorgebeugt, dass die Euro-Zone zu einer Transferunion verkommt", sagte Co-Studienautor Jürgen Matthes.

Der IW-Plan kombiniert alte Vorschläge mit neuen Ideen und sieht einen mehrstufigen Verhandlungsprozess über die Umschuldung eines Landes vor. Auslösen können soll demnach ein Staatsinsolvenzverfahren nicht nur ein überschuldetes Land selbst, sondern auch der europäische Rettungsschirm ESM. Er soll im Falle einer deutlichen Mehrheit ein Euro-Mitgliedsstaat in ein Insolvenzverfahren zwingen können, um eine mögliche Insolvenzverschleppung zu vermeiden. Danach würde das Land zuerst allein mit den Gläubigern verhandeln. Gibt es kein Ergebnis, kommt eine neu zu schaffende Kammer am Europäischen Gerichtshof ins Spiel. Dieses Gremium würde die Verhandlungen beratend begleiten. Führt auch das zu keiner Lösung, hat das Gremium das letzte Wort, wie umgeschuldet werden soll. "Eine staatliche Entschuldung darf aber immer nur Ultima Ratio sein", sagte Matthes.

Um die Krisenwirkungen für den betroffenen Staat zu mildern, soll zu Verhandlungsbeginn ein Moratorium für Schuldendienst und Klagen in Kraft treten. Damit das vom Finanzmarkt abgeschirmte Land weiter seine Staatsbeamte und Renten bezahlen kann, muss das Land Überbrückungshilfen aus dem europäischen Rettungsschirm erhalten. Diese müssten wie üblich mit strengen Reformauflagen verbunden sein, fordert das IW. Bevor ein Insolvenzverfahren eingeführt werden kann, müssten aber zunächst die Staaten ihre Schuldenstände reduzieren.

Außerdem müssten Banken und Versicherungen Verluste aus einem Staatsbankrott verkraften können und daher stärker kapitalisiert sein. Daneben schlägt das IW auch vor, das laufende Staatsanleihekaufprogramm der Europäischen Zentralbank (EZB) zu nutzen, um den derzeit hohen Bestand an Staatsanleihen in den Bankbilanzen zu reduzieren. "Als Finanzaufseher sollte die EZB die Banken dazu anhalten, einen Teil der Staatsanleihen ihres eigenen Souveräns an die EZB zu verkaufen", sagte IW-Ökonom Matthes. Zwar brächte eine Insolvenzordnung für Staaten auch einige Risiken wie drohende Ansteckungseffekte auf andere Länder mit sich, schreiben die IW-Forscher in ihrer Studie. Am Ende würden die Vorteile einer Insolvenzordnung die potenziellen Nachteile aber "deutlich überwiegen".

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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