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Menschenrechtsbeauftragter begrüßt Urteil gegen Rote-Khmer-Vertreter

Archivmeldung vom 07.08.2014

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 07.08.2014 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Doris Oppertshäuser
Bild: Christoph Strässer.de
Bild: Christoph Strässer.de

http://de.wikipedia.org/wiki/Category:Datei:CC-by-sa

Der Menschenrechtsbeauftragte der Bundesregierung, Christoph Strässer, hat das Urteil gegen zwei führende Mitglieder des Terrorregimes der Roten Khmer in Kambodscha begrüßt. Die lebenslangen Haftstrafen seien ein wichtiges Signal für die Opfer, erklärte Strässer am Donnerstag.

"Der Straf- und Rechtlosigkeit, unter der sie leiden mussten, ist die Macht des Rechts und des Rechtsstaates gegenüber gestellt worden. Das Urteil ist auch Ermutigung, dass sich der gemeinsame Einsatz gegen Straflosigkeit lohnt." Nun sei es wichtig, die weiteren Verfahren zügig zum Abschluss zu bringen.

Das Völkermordtribunal in Kambodscha hatte die beiden Angeklagten wegen Verbrechen gegen die Menschlichkeit im Zusammenhang mit der Zwangsräumung der Hauptstadt Phnom Penh verurteilt. Während des Regimes der Roten Khmer starben mehr als 1,7 Millionen Menschen - etwa ein Viertel der damaligen Bevölkerung Kambodschas - durch Exekutionen, Folter, Hunger oder Zwangsarbeit.

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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