Direkt zum Inhalt Direkt zur Navigation
Sie sind hier: Startseite Nachrichten Weltgeschehen Immer mehr Asylanträge von in anderen EU-Staaten Anerkannten

Immer mehr Asylanträge von in anderen EU-Staaten Anerkannten

Archivmeldung vom 09.04.2018

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 09.04.2018 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch André Ott
Bild: Gerd Altmann / pixelio.de
Bild: Gerd Altmann / pixelio.de

Die Zahl der in Deutschland gestellten Asylanträge von bereits in anderen EU-Staaten anerkannten Flüchtlingen hat sich mehr als verdoppelt. 2017 wurden 8.210 solcher Anträge verzeichnet, im Jahr zuvor waren es 2.997, wie das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) auf Anfrage mitteilte. Zwar führen diese Anträge grundsätzlich nicht zur Anerkennung, weil sie als "unzulässig" gar nicht erst bearbeitet werden, doch trotzdem wird nur ein Bruchteil dieser weitergereisten Schutzberechtigten wieder in das für sie zuständige Land abgeschoben.

Ganz exakt lässt sich die Zahl der Rückführungen dieser Gruppe nicht ermitteln. Sie lag 2017 höchstens bei 1.428 wie aus Antworten der Bundesregierung auf Linkspartei-Anfragen hervorgeht. Obwohl es für schon anderswo anerkannte Flüchtlinge in Deutschland unmöglich ist, hier einen weiteren Schutztitel zu erhalten, können sie gegen ihre Abschiebung klagen. Laut dem Vorsitzenden Richter am Verwaltungsgericht Berlin, Christian Gau, gibt es "inzwischen eine Vielzahl von Entscheidungen der Verwaltungsgerichte, durch die Abschiebungen von Schutzberechtigten nach Italien und andere EU-Länder unterbunden worden sind, insbesondere bei Erkrankten oder Alleinerziehenden".

Häufig werde in den jeweiligen Entscheidungen "auch darauf abgestellt, dass in dem betreffenden Land nicht sichergestellt ist, dass Flüchtlinge und subsidiär Schutzberechtigte zumindest in den ersten Wochen nach ihrer Ankunft Zugang zu Obdach, Nahrungsmitteln und sanitären Einrichtungen haben", sagte er der "Welt am Sonntag". Für Gau sollte es "eine Selbstverständlichkeit sein, dass in anderen Staaten anerkannte Schutzberechtigte, die sich unerlaubt im Bundesgebiet aufhalten, in ihren Aufnahmestaat zurückgebracht werden müssen. Schon deswegen, weil die Verhinderung des sogenannten asylum shopping eines der Ziele des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems ist. Die Realität sieht jedoch anders aus."

Quelle: dts Nachrichtenagentur

Videos
Daniel Mantey Bild: Hertwelle432
"MANTEY halb 8" deckt auf - Wer steuert den öffentlich-rechtlichen Rundfunk?
Mantey halb 8 - Logo des Sendeformates
"MANTEY halb 8": Enthüllungen zu Medienverantwortung und Turcks Überraschungen bei und Energiewende-Renditen!
Termine
Newsletter
Wollen Sie unsere Nachrichten täglich kompakt und kostenlos per Mail? Dann tragen Sie sich hier ein:
Schreiben Sie bitte akut in folgendes Feld um den Spam-Filter zu umgehen

Anzeige