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Dänemark stoppt Einbürgerung von Kriminellen

Archivmeldung vom 23.04.2021

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 23.04.2021 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Sanjo Babić
Dänischer Ausweis (Symbolbild)
Dänischer Ausweis (Symbolbild)

Bild: Eigenes Werk /SB

Wie eine konsequente Einwanderungspolitik aussieht, zeigt Dänemark. Nachdem das Königreich im Norden Europas kürzlich damit begonnen hat, Flüchtlinge aus Syrien mit der Begründung auszuweisen, dass die Lage in Damaskus sicher sei, stellte die Regierung von Ministerpräsidentin Mette Frederiksen nun eine Verschärfung des Einbürgerungsgesetzes vor. Dies berichtet das Magazin "Unser Mitteleuropa" unter Verweis auf einen Bericht in "Zur Zeit".

 Weiter berichtet das Magazin: "Frederiksen ist Sozialdemokratin, die mit einer konservativen und einer liberalen Partei koaliert. Anders als bisher sollen strafrechtlich verurteilte Personen von der Erlangung der dänischen Staatsbürgerschaft ausgeschlossen sein. Nach der bisherigen Regelung konnten Personen, die zu einer Freiheitsstrafe von weniger als einem Jahr verurteilt wurden, nach einer Wartezeit zur Staatsbürgerschaft zugelassen werden. Zudem soll die rechtliche Möglichkeit eines Widerrufs der Einbürgerung bei strafrechtlicher Verurteilung geprüft werden.

Verschärfungen gibt es auch für Ausländer, die dem dänischen Staat finanziell zur Last fallen: Bewerber müssen in Zukunft bei vierjährigem Aufenthalt eine Vollzeitbeschäftigung von mindestens dreieinhalb Jahren bzw. eine entsprechende selbständige Tätigkeit nachweisen.

Eine weitere Maßnahme sieht vor, dass dem Einbürgerungstest fünf Fragen zu den dänischen Werten hinzugefügt werden. Zudem werden die Antragsteller je nach Herkunft in folgende Gruppen unterteilt: „Nordische Länder“, „andere westliche Länder“, „MENAP-Länder und Türkei“ (MENAP steht Naher Osten, Nordafrika, Afghanistan und Pakistan) sowie „andere nicht-westliche Länder“.

In einer Erklärung der dänischen Regierung wird die Verschärfung des Staatsbürgerschaftsrechts folgendermaßen begründet: „Die Erlangung der dänischen Staatsbürgerschaft ist nach Ansicht der Regierungsparteien eine große Vertrauenserklärung der dänischen Gesellschaft. Sie sind sich daher einig, dass es notwendig ist, die Regeln für die Person, die dänische Staatsbürger werden kann, zu verschärfen.“

Quelle: Unser Mitteleuropa

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