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Österreich: Aus Sorge vor Klage gegen die absurde Regelung - SPÖ plant Maskenpflicht in die Verfassung zu schreiben

Archivmeldung vom 21.04.2021

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 21.04.2021 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Sanjo Babić
Österreichisches Parlamentsgebäude
Österreichisches Parlamentsgebäude
CC BY-SA 3.0, Link

Schon seit längerem ist das Nicht-Maskentragen von FPÖ-Abgeordneten im Parlament Stein des Anstoßes. Während die ÖVP – die sich allerdings bis hin zu Nationalratspräsident Wolfgang Sobotka selbst nicht immer mit Maske zeigte – sich für Strafen von 500 Euro einsetzt, kommt von SPÖ-Seite eine neue Idee. Sie will die Maskenpflicht im Parlament in die Verfassung schreiben, weil das weniger kompliziert sei. Dies berichtet das Magazin "Wochenblick.at" unter Verweis Aussagen der FPÖ.

Weiter berichtet das Magazin: "Bereits im Zuge der Parlamentssitzung am Donnerstag könnte eine Beschlussfassung erfolgen, erklärte der stellvertretende SPÖ-Klubchef Jörg Leichtfried gegenüber der APA. Die Absegnung im Bundesrat könnte gleich miterledigt werden. Gerechtigkeit gibt Leichtfried als Motiv für den Vorstoß an und meint: „Wenn es für die Bevölkerung eine Maskenpflicht mit Sanktionen gibt, dann muss das auch für Politiker gelten.“

In die Verfassung, um VfGH zu umgehen

Warum es die Verfassung sein soll und nicht die Hausordnung des Parlaments, wird seitens der SPÖ damit begründet, dass es auf diesem Weg mehr Rechtssicherheit gäbe, weil eine Änderung der Hausordnung vor dem VfGH durch die FPÖ bekämpft werden könnte. Sprich: Aus Sorge, dass die Regelung verfassungswidrig sein könnte, möchte man einfach aus politischen Motiven die Verfassung umschreiben…

Strafen für „Uneinsichtige“ möglich

Die Präsidenten von National- und Bundesrat könnten bei Zuwiderhandlung nach Beratung mit der Präsidialkonferenz ein Ordnungsgeld in Höhe von 500 Euro verhängen. Dieses könnte zwar beeinsprucht werden, die endgültige Entscheidung käme aber dem Geschäftsordnungsausschuss zu. Gültig solle die neue Verfassungsbestimmung während der Pandemie sein. Vorerst konkret geplant ist laut Antrag jedenfalls eine vorläufige Gültigkeit bis zumindest 31. Juli!

Ausnahmen von der FFP2-Maskenpflicht solle es bei Gesundheitsproblemen, für Schwangere, Redner und die Vorsitzführung geben. Für Sobotka gibt es also eine – seinem eigenen Ermessen nach – „frivole“ Ausnahme….

Mückstein sieht Regelung als Möglichkeit

Die SPÖ hat ihren Vorschlag bereits an die anderen Fraktionen übermittelt. Für einen Beschluss ist eine Zweidrittelmehrheit notwendig. Auch der neue Gesundheitsminister Wolfgang Mückstein (Grüne) hält die Regelung für eine Möglichkeit, räumt aber ein, dass er vorab das Gespräch mit den Betroffenen suchen möchte.

Quelle: Wochenblick

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