Strafvereitelung
Archivmeldung vom 13.09.2005
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Freigeschaltet durch Michael DahlkeIsraelischer General entkommt britischen Behörden. Freace.de, berichtet
Aufgrund einer rechtzeitigen Warnung ist es einem ehemaligen General des israelischen Militärs gelungen, sich einer Verhaftung wegen des Vorwurfs der Kriegsverbrechen durch die britischen Behörden zu entziehen, berichtete die israelische Haaretz am Montag.
Der frühere israelische General Doron Along war bereits mit einer El Al-Maschine auf dem Londoner Flughafen Heathrow gelandet, entschied sich aufgrund einer per Funk an das Flugzeug übermittelten Warnung, an Bord zu bleiben. Einige Stunden später flog er mit der Maschine zurück nach Israel, ohne sie verlassen - und damit offiziell britischen Boden betreten - zu haben.
Der israelische Botschafter Zvi Hefetz hatte von der geplanten Verhaftung Almogs erfahren und Yaki Dayan, den Leiter der politischen Abteilung im Büro des israelischen Außenministers Silvan Shalom hierüber informiert. Das israelische Außenministerium warnte Almog daraufhin vor der bevorstehenden Verhaftung, sollte er Großbritannien betreten.
Der Haftbefehl war von dem Londoner Richter Timothy Workman auf Antrag der Anwaltskanzlei Hickman and Rose ausgestellt worden. Da Almog Kriegsverbrechen vorgeworfen werden, kann er in Großbritannien angeklagt werden, da Verletzungen der Genfer Konventionen dort eine Straftat darstellen. Der Haftbefehl wurde aufgrund eines Vorfalls - des Abrisses eines Hauses in Rafah - ausgestellt, die Anwälte übergaben den Behörden allerdings Beweise für zahlreiche weitere Verbrechen.
Hierunter waren die Tötung von Nouha Shukri al-Maqadma am 3. März 2003, die zu dem Zeitpunkt im 9. Monat schwanger war, die Tötung von drei jungen Männern in Gaza am 30. Dezember 2001 und die Bombardierung des Gazaer Stadtteils Daraj am 22. Juli 2002, bei der neben dem "Ziel", dem führenden Hamas-Mitglied Salah Shehadeh, 14 weitere Palästinenser getötet wurden.
Daniel Machover, ein Partner des Anwaltsbüros, als auch das Palästinensische Menschenrechtszentrum (PCHR) zeigten sich über die gelungene Flucht Almogs schwer enttäuscht.
Nicht nur, daß Almogs Flucht vor den britischen Behörden kaum dazu dienen kann, Zweifel an seiner Schuld zu nähren und das Verhalten des israelischen Botschafters und der israelischen Regierung zweifellos den Tatbestand der Strafvereitelung erfüllen dürfte, die Tatsache, daß Hefetz nur einen Tag nach Erlaß der Haftbefehls bereits von diesem wußte und Almogs Flucht ermöglichte, wirft sicherlich auch einige Fragen auf.
Der Verdacht, daß britische Regierungs- oder Geheimdienstkreise Almogs Verhaftung und ein darauffolgendes Verfahren gegen ihn verhindern wollten, ist hier sicherlich naheliegend.