Zu viele Anträge aus Russland: Lettland will Rückkehrgesetz aussetzen
Archivmeldung vom 10.01.2023
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Freigeschaltet durch Sanjo BabićLettlands Innenministerium will es russischen Staatsbürgern erschweren, in die Republik einzuwandern. Die Behörde schlägt vor, ein Rückkehrgesetz auszusetzen, das es Menschen, deren Vorfahren ethnische Letten oder Liven waren, erlaubt, sich dauerhaft im Land niederzulassen. Dies berichtet das Magazin "RT DE".
Weiter berichtet RT DE: "Das lettische Innenministerium hat der Regierung des Landes vorgeschlagen, ein Rückkehrgesetz auszusetzen, berichtete die Plattform Delfi am Montag. Demnach seien russische Bürger zunehmend an der Aussicht interessiert, sich dauerhaft in Lettland niederzulassen. Sie und ihre Familienangehörigen fordern immer häufiger einen Rückführungsstatus nach dem Rückführungsgesetz.
Das Gesetz wurde im Jahr 1995 verabschiedet und erlaubt Menschen, deren Vorfahren ethnische Letten oder Liven waren, nach Lettland zu ziehen. Nach Angaben des Ministeriums waren die Rückführungsströme zu Beginn gleichmäßig auf unterschiedliche Länder verteilt, doch seit dem Jahr 2010 sei der Status eines Rückkehrers vor allem den Bürgern Russlands, Weißrusslands und der Ukraine gewährt worden. Im Jahr 2022 habe der Anteil der russischen Staatsbürger bereits 81 Prozent der Gesamtzahl erreicht. Nach Angaben der Behörde stellten russische Staatsbürger im Vorjahr 430 Anträge, 220 Personen erhielten den Status eines Rückkehrers beziehungsweise dessen Familienmitglieds.
Darüber hinaus habe die Zahl der Anträge zugenommen, insbesondere in einer Zeit, in der "die wirtschaftliche und internationale Stabilität Russlands durch den russischen Einmarsch in die Ukraine bedroht war", hieß es aus dem Innenministerium.
Nach Angaben der lettischen Botschaft in Russland gilt das Gesetz für alle Personen, die sich freiwillig für einen dauerhaften Aufenthalt in Lettland niederlassen und entweder die lettische Staatsbürgerschaft besitzen oder ethnische Letten oder Liven als Vorfahren haben. Das Gesetz gilt auch für den Ehegatten eines Rückkehrers, seine Kinder und in einigen Fällen für seine Eltern."
Quelle: RT DE