Bericht: BAMF braucht immer länger für Asylverfahren
Archivmeldung vom 23.02.2017
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Freigeschaltet durch André OttDas Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) braucht immer länger, um Asylverfahren abzuschließen. Im vierten Quartal 2016 dauerte es im Schnitt 8,1 Monate, bis über ein Asylantrag entschieden wurde, berichten die Zeitungen der Funke-Mediengruppe unter Berufung auf eine Antwort des Bundesinnenministeriums auf eine Parlamentsanfrage. Im gesamten Jahr 2016 brauchte das BAMF demnach durchschnittlich 7,1 Monate.
Im Jahr 2015 lag der Durchschnittswert bis zu einem Entscheid noch bei 5,2 Monaten. Auch bei der Abarbeitung der "Altfälle" kommt das BAMF dem Bericht zufolge nicht voran: 58.848 Menschen warteten Ende 2016 mehr als 18 Monate auf ihren Asylentscheid. Ende 2015 lag die Zahl noch bei 46.066 "Altfällen". Zudem vergingen 2016 zwischen dem Tag der Einreise und der Asylantragstellung im Schnitt 5,9 Monate.
Ulla Jelpke, innenpolitische Sprecherin der Linksfraktion, übte massive Kritik. "In der Realität des Jahres 2016 mussten Asylsuchende mehr als ein Jahr auf eine Entscheidung des BAMF warten", sagte Jelpke, die die Anfrage stellte. Viele Schutzsuchende würden sogar über Jahre im Unklaren belassen und zur Untätigkeit gezwungen. "Das ist für die Betroffenen völlig unzumutbar und für die Aufgabe ihrer Integration eine Riesenbürde", sagte Jelpke.
"Statt steter Gesetzesverschärfungen hätte es hier wirksamer Entlastungsregelungen für das BAMF bedurft, etwa eine Altfallregelung für seit Längerem anhängige Fälle." Vor allem Menschen aus Somalia (17,3 Monate), der Türkei (16,3 Monate) und der Russischen Föderation (15,6 Monate) mussten überdurchschnittlich lange auf einen Asylentscheid warten. Syrer bekamen im Schnitt nach 3,8 Monaten einen Bescheid.
Unbegleitete minderjährige Einwanderer mussten 2016 im durchschnittlich 8,3 Monate auf eine Entscheidung warten. Aus der Statistik geht zudem hervor, dass im vergangenen Jahr 8.486 unbegleitete minderjährige Einwanderer nach Deutschland kamen. 649 von ihnen wurden an der Grenze von der Bundespolizei zurückgewiesen oder zurückges! choben. Dies geschah vor allem an der Grenze zu Österreich.
Besonders junge Menschen aus Afghanistan (278) durften nicht nach Deutschland einreisen. Jelpke kritisierte diese Praxis als "unverantwortlich und rechtswidrig". Es sei ein "Skandal und mit dem Vorrang des Kindeswohls nach der UN-Kinderrechtskonvention in keiner Weise vereinbar, wenn 2016 fast 650 unbegleitete Kinder und Jugendliche an den bundesdeutschen Grenzen zurückgewiesen wurden", sagte die Innenexpertin. 2015 wurden lediglich 31 unbegleitete Minderjährige an der Grenze zurückgewiesen oder zurückgeschoben.
Quelle: dts Nachrichtenagentur