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Hunderttausende EU-Ausländer könnten bei der Europawahl betrügen

Archivmeldung vom 23.05.2014

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 23.05.2014 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt
Bild: Tim Reckmann / pixelio.de
Bild: Tim Reckmann / pixelio.de

Bei der Europawahl am Sonntag ist Wahlbetrug möglich: Eine unbekannte Zahl von EU-Bürgern, die in einem anderen EU-Land wohnen, kann zweimal abstimmen, ohne dass dies auffallen würde. Es wäre illegal, kann aber weder verhindert noch überprüft werden. Das bestätigte ein Sprecher des Bundeswahlleiters auf Anfrage der in Essen erscheinenden Westdeutschen Allgemeinen Zeitung (WAZ)

Hintergrund: In Europa gibt es kein einheitliches Melde- und Wahlrecht. Folglich auch kein einheitliches Wählerverzeichnis, stattdessen 28 nationale Verzeichnisse. In denen tauchen zahllose Wahlberechtigte doppelt auf: unter anderem jene, die zwei Staatsbürgerschaften oder Wohnsitze in der EU haben. Sie bekommen zwei Stimmrechtskarten: eine aus ihrem Herkunftsland, eine aus dem Land, in dem sie leben.

Das Spektrum möglicher Fälschungen geht in die Hunderttausende. Rund 171500 EU-Bürger sind in deutschen Wählerverzeichnissen gelistet. Die meisten stammen aus Italien (31000), Österreich (19500) und Frankreich (17700). Umgekehrt sind rund 134000 Deutsche im EU-Ausland eingetragen, darunter 35500 in Spanien, 22500 in Frankreich und 19000 in Österreich. Nach Schätzungen der EU-Kommission leben rund acht Millionen EU-Bürger nicht in ihrem Herkunftsland.

Voraussetzung für eine korrekte Stimmabgabe - ein Wähler, ein Kuvert - wäre eine europaweit einheitliche Regel, "welche Daten in den Melderegistern und den Wählerverzeichnissen enthalten sein müssen", so der Bundeswahlleiter. "Das würde das Problem lösen, erscheint aber momentan illusorisch."

Im Wahlgesetz steht: Jeder darf nur einmal abstimmen. Wer zweimal wähle, riskiere bis zu fünf Jahre Gefängnis. In der Praxis droht keine Strafe. Denn die Straftat bliebe unbemerkt. "Solche denkbaren Verstöße sind nicht kontrollierbar", bestätigt der Bundeswahlleiter. "Denn für eine Überprüfung müssten sämtliche Personendaten nach der Wahl europaweit abgeglichen werden." Das sei "nicht machbar, weder organisatorisch noch technisch".

Die Europawahl sei trotz der möglichen Ungereimtheiten rechtlich einwandfrei, sagt der Bundeswahlleiter.

Quelle: Westdeutsche Allgemeine Zeitung (ots)

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