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Justizministerium will Spiele-Plattformen strenger regulieren

Archivmeldung vom 25.08.2021

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 25.08.2021 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Sanjo Babić
Viele Menschen und Unternehmer halten die EU mittlerweile für eine zweite EUDSSR und eine Gefahr für sich selbst (Symbolbild)
Viele Menschen und Unternehmer halten die EU mittlerweile für eine zweite EUDSSR und eine Gefahr für sich selbst (Symbolbild)

Bild: Unbekannt / Eigenes Werk

Das Bundesjustizministerium will eine umfassende Regulierung von Spiele-Plattformen auf europäischer Ebene. Online-Spielewelten seien ein attraktives Geschäftsmodell, durch die Corona-Zeit noch einmal stärker als zuvor, sagte Justizstaatssekretär Christian Kastrop dem "Handelsblatt".

Kastrop weiter: "Aber wo sich Millionen vor allem junge Menschen jeden Tag bewegen und miteinander kommunizieren, darf es keine blinden Flecken beim Schutz vor Straftaten geben." Auch für Spieleplattformen seien daher "verpflichtende Regeln und starke Verbraucherrechte" notwendig. Das Justizministerium will sich in den Verhandlungen zum "Digital Services Act" (DSA), mit dem die EU die Geschäftspraktiken von Onlineplattformen regulieren will, für strengere Vorgaben starkmachen.

"Spieleplattformen müssen von den künftigen europäischen Regeln erfasst sein, damit strafbare und jugendgefährdende Inhalte sehr schnell gelöscht werden", sagte Kastrop. Der Staatssekretär sieht dafür das deutsche Netzwerkdurchsetzungsgesetz (NetzDG) und das jüngst beschlossene Gesetzespaket gegen Hass und Hetze im Netz als "inhaltliches Vorbild", um das Gaming wirklich sicher zu machen. Das Ziel sei, so Kastrop, Kinder und Jugendliche bestmöglich zu schützen. "Alle müssen sich gegen Drohungen, Diffamierungen oder kriminelle Abzocke wehren können", sagte er. Als Beispiele nannte der Staatssekretär Cybergrooming und Cybermobbing. Beim Cybergrooming geht es um ein gezieltes Ansprechen von Kindern im Netz mit dem Ziel der Anbahnung sexueller Kontakte. Unter Cybermobbing versteht man das Beleidigen, Bedrohen, Bloßstellen und Belästigen anderer über das Internet. Virtuelle Spielewelten dürften keine rechtsfreien Räume sein, betonte Kastrop. "Sexuelle Belästigung oder Bedrohungen müssen auch bei Online-Spielen wie in sozialen Medien und auf der Straße durch den Rechtsstaat konsequent verfolgt werden."

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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