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Frankreich: Gericht stoppt Rauswurf von Republikaner-Parteichef

Archivmeldung vom 15.06.2024

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 15.06.2024 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Sanjo Babić
Frankreich Flagge
Frankreich Flagge

Bild: Lupo / pixelio.de

Im Machtkampf der konservativen Republikaner in Frankreich hat ein Pariser Gericht den Ausschluss von Parteichef Éric Ciotti vorerst ausgesetzt. Eine endgültige Entscheidung über Ciottis Verbleib soll in einem Hauptverfahren erfolgen, berichtet "Le Monde".

Nachdem Frankreichs Präsident Emmanuel Macron angesichts des schlechten Ergebnisses seiner liberalen Partei "Renaissance" bei der Europawahl das Parlament aufgelöst hat, müssen die Parteien bis Sonntag ihre Kandidaten für die Parlamentswahlen am 30. Juni und 7. Juli aufstellen. 

Ciotti hatte daraufhin angekündigt, dass seine Republikaner, die wie die CDU/CSU Mitglied der Europäischen Volkspartei sind, ein Wahlbündnis mit Marine Le Pens Rassemblement National (deutsch: "Nationale Versammlung", RN) eingehen will. Seine Ankündigung stieß auf den Widerstand der übrigen Parteiführung, die eine Zusammenarbeit mit der häufig als rechtsextrem eingestuften Partei ausschloss. Die Generalsekretärin der Republikaner, Annie Genevard, teilte am Mittwoch nach einer Sitzung des Parteivorstands den Ausschluss Ciottis mit. Er habe geheime Verhandlungen geführt und damit mit den Statuten der Partei gebrochen, sagte sie. Ciotti legte daraufhin rechtliche Mittel ein und traf sich mit dem Vorsitzenden des RN, Jordan Bardella. Dieser kündigte am Freitag an, dass es in 70 Wahlkreisen einen gemeinsamen Kandidaten beider Parteien geben solle. 

Die französische Nationalversammlung wird durch eine Mehrheitswahl in Einpersonenwahlkreisen gewählt. Im ersten Wahlgang ist ein Abgeordneter eines Wahlkreises gewählt, wenn er mehr als die Hälfte der gültigen Stimmen erreicht hat. Falls in einem Wahlkreis eine Stichwahl nötig wird, kommen alle Kandidaten mit den Stimmen von mindestens 12,5 Prozent der Wahlberechtigten in den zweiten Wahlgang. Dort reicht die relative Mehrheit der Stimmen.

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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