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Kölner Völkerrechtler nennt Drohnenangriff auf Al-Kaida Chef "völkerrechtlich fragwürdig"

Archivmeldung vom 04.08.2022

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 04.08.2022 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Sanjo Babić
Autobombe (Symbolbild)
Autobombe (Symbolbild)

Lizenz: Public domain
Die Originaldatei ist hier zu finden.

Der Kölner Völkerrechts-Experte Björn Schiffbauer hat den Drohnen-Angriff der USA auf den Al-Kaida-Chef Aiman al-Sawahiri als völkerrechtlich fragwürdig bezeichnet. "Auf den ersten Blick sehen die Abläufe aus wie ein heimtückischer Mord", sagte der Privatdozent an der Universität zu Köln dem "Kölner Stadt-Anzeiger".

Der Angriff sei für das Opfer nicht vorhersehbar gewesen. Auch seien die USA in Afghanistan nicht Kriegspartei, betonte der Privatdozent. Damit sei der Drohnen-Angriff keine legitime Kampfhandlung, "sondern nach diesen Maßstäben völkerrechtswidrig". Für eine genauere Bewertung sei über die Umstände allerdings zu wenig bekannt, fügte Schiffbauer hinzu.

Wenn die afghanische Regierung die USA zum Angriff auf Al-Sawahiri ermächtigt hätten, könnte es sich um eine erlaubte militärische Hilfeleistung für eine legitime staatliche Autorität gehandelt haben, eine Art "Amtshilfe". Dagegen scheine allerdings eine Bemerkung von US-Außenminister Antony Blinken zu sprechen. Demnach bewerten die USA die Beherbergung Al-Sawahiris in Afghanistan als Bruch des Abzugsabkommen zwischen den Taliban und den USA. "Eine Gewalthandlung als Reaktion auf eine Vertragsverletzung ist völkerrechtlich nicht gerechtfertigt", stellte Schiffbauer klar.

Ein legitimer Grund für den Angriff wäre dagegen die Verhinderung eines unmittelbar bevorstehenden Terroranschlags mit schwersten Folgen. "Gesetzt, die USA hätten in letzter Minute einen zweiten 11. September verhindert, indem sie Al-Sawahiri ausschalteten, wäre das als eine zulässige vorbeugende Selbstverteidigung zu bewerten."

Quelle: Kölner Stadt-Anzeiger (ots)

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