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Parteien wollen Drei-Prozent-Sperrklausel für Europawahl 2014

Archivmeldung vom 17.05.2013

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 17.05.2013 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt
Europäisches Parlament (Straßburg) Bild: Felix König / wikipedia.org
Europäisches Parlament (Straßburg) Bild: Felix König / wikipedia.org

Bei der Europawahl 2014 soll es in Deutschland nun doch eine Drei-Prozent-Sperrklausel geben. Nach einem Bericht der "Bild-Zeitung" haben sich die Bundestagsparteien mit Ausnahme der Linken auf die Einführung der Stimmhürde geeinigt, obwohl das Bundesverfassungsgericht im November 2011 die Europawahl-Sperrklausel grundsätzlich verworfen hatte.

Dem "Bild"-Bericht zufolge haben die zuständigen Fachpolitiker von CDU/CSU, FDP, SPD und Grünen vereinbart, einen gemeinsamen Gesetzentwurf für eine Drei-Prozent-Klausel bei der EU-Wahl im Mai 2014 auszuarbeiten. Das Gesetz soll möglichst noch in dieser Wahlperiode verabschiedet werden.

Damit gehen die Parteien auf Konfrontationskurs zum Bundesverfassungsgericht. Das hatte im November 2011 die bisherige Fünf-Prozent-Sperrklausel bei der EU-Wahl für verfassungswidrig erklärt, weil sie kleine Parteien benachteilige. Eine Sperrklausel sei nur dann zu vertreten, wenn dadurch eine Zersplitterung des Parlaments vermieden und seine Funktionsfähigkeit sichergestellt würde, entschieden die Richter. Da im EU-Parlament aber schon jetzt 162 Parteien aus den 27 EU-Staaten vertreten seien, bestehe diese Gefahr beim Wegfall der Sperrklausel im EU-Parlament nicht.

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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