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Bundeswirtschaftsministerium: Kein Kurswechsel bei Schiedsgerichten

Archivmeldung vom 19.05.2016

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 19.05.2016 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt
Matthias Machnig (2010)
Matthias Machnig (2010)

Foto: Hans Weingartz
Lizenz: CC-BY-SA-3.0-de
Die Originaldatei ist hier zu finden.

Das Bundeswirtschaftsministerium hat den Vorwurf eines Kurswechsels beim Thema private Schiedsgerichte zurückgewiesen. "Das ist mal wieder eine von inzwischen vielen unbegründeten Aufgeregtheiten in der Diskussion um Handelsabkommen", sagte Wirtschafts-Staatssekretär Matthias Machnig (SPD) der "Welt".

In einem informellen, sogenannten Non-Paper von Anfang April wirbt die Bundesregierung laut eines Berichts der "Zeit" gemeinsam mit Österreich, Finnland, Frankreich und den Niederlanden dafür, bilaterale Investitionsschutzabkommen innerhalb der EU ein Ende zu setzen und ein neues Schutzabkommen für alle EU-Staaten abzuschließen. Damit würden auch die umstrittenen privaten Schiedsgerichte neu geregelt.

Kritiker des geplanten EU-Freihandelsabkommens mit den USA (TTIP) hatten das Papier so interpretiert, dass die Bundesregierung die privaten Schiedsverfahren in der EU erhalten wolle, die sie in den TTIP-Verhandlungen eigentlich durch öffentliche Verfahren ersetzen will. Der neue Vorstoß konterkariere daher die bisherige Linie von EU und Bundesregierung. Dies weist Machnig entschieden zurück. "Richtig ist, dass das genannte Papier nichts mit TTIP zu tun hat und gerade das Gegenteil von Forderungen nach privaten Schiedsgerichtsverfahren ist. Es geht vielmehr darum, den Investitionsschutz zu sichern und zu modernisieren, den wir heute schon in Europa haben".

Seit 2009 ist die Kommission für dieses Thema zuständig. Deshalb stelle sich die Frage, was mit den vielen bestehenden innereuropäischen Abkommen hierzu künftig geschehen soll, so Machnig. "Hier liegen mehrere Vorschläge auf dem Tisch, zum Beispiel könnte der Europäische Gerichtshof (EgGH) sich künftig um innereuropäischen Schutz von Investitionen kümmern oder ein ständiges Investitionsgericht, das vom EuGH überwacht wird."

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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