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Amnesty International kritisiert Obama

Archivmeldung vom 17.04.2009

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 17.04.2009 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt

Die Menschenrechtsorganisation Amnesty International Deutschland kritisiert die Ankündigung von US-Präsident Barack Obama, Folterer im Geheimdienst CIA nicht strafrechtlich zu verfolgen.

"Es ist ein falsches Signal", sagte Amerika-Experte Ferdinand Muggenthaler der in Essen erscheinenden Westdeutschen Allgemeinen Zeitung (WAZ, Samstagausgabe). Zwar begrüße Amnesty die Veröffentlichung eines Geheimberichts über die Folter bei der CIA, so Muggenthaler. "So ein Schritt macht aber nur dann Sinn, wenn man die Folter auch strafrechtlich verfolgt. Es kann nicht sein, dass es nur bei der Rhetorik bleibt, dass die USA ein Rechtsstaat seien - und dann passiert nichts." Allerdings warnte Muggenthaler auch vor zu hohen Erwartungen an Obama: "Wir sind nie davon ausgegangen, dass der Kampf gegen die Folter einfach ist und und sich mit dem Amtsantritt Obamas alle Probleme lösen", so Muggenthaler. "Er ist natürlich in politische Zwänge eingebunden."

Rupert Scholz verteidigt die Nichtverfolgung ehemaliger CIA-Folterer

Der Berliner Staats- und Völkerrechtler und Ex-Verteidigungsminister Professor Rupert Scholz hat die Nichtverfolgung ehemaliger CIA-Folterer durch Präsident Barack Obama verteidigt. Der Märkischen Oderzeitung (Frankfurt/Oder) sagte Scholz, auch bei Folter könne man "nur bestraft werden, wenn die Verbotsnorm bereits zum Zeitpunkt der Begehung der Tat auch galt. Es ist ein allgemeiner strafrechtlicher Grundsatz, dass man nicht rückwirkend unter Sanktionsnormen gestellt werden darf."

    Obama habe rechtsstaatskonform gehandelt. Unter ihm seien diese Foltermethoden abgeschafft worden. Scholz: "Wenn es bestimmte Unrechtshandlungen in der Vergangenheit gab, die nicht sanktionsbewehrt waren, kann man nicht nachträchlich solche Sanktionen einführen Das wäre dann erst recht rechtsstaatswidrig."

Quelle: Westdeutsche Allgemeine Zeitung / Märkische Oderzeitung

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