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Streubombenkonferenz in Dublin vor dem Abschluss: Historisches Verbot mit weit offener Hintertür

Archivmeldung vom 29.05.2008

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 29.05.2008 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt

Es könnte ein großer Erfolg sein - nach sechs Jahren intensiver Kampagnenarbeit und nach nur zwei Jahren Verhandlungen seit der Oslo-Konferenz im Februar 2007: Ein Vertrag, der der Waffengattung Streubomben ein Ende setzen soll.

Streubomben terrorisieren in 30 Ländern der Welt die Zivilbevölkerung. 111 Länder, darunter Deutschland, haben seit 19. Mai in Dublin über die endgültige Form des geplanten Verbotsvertrags verhandelt. Am Freitag geht die Konferenz zu Ende, doch heute Abend schon wurden die Verhandlungen über den Vertrag abgeschlossen.

Äußerst erfreulich ist, dass die von Handicap International und Aktionsbündnis Landmine besonders kritisierte Übergangsfrist für Streumunition mit nach Produzentenangaben niedrigen Blindgängerquoten vom Tisch ist. Bis zuletzt hat die deutsche Regierung vehement gefordert, dass diese so genannte "ungefährliche" Streumunition erst mehrere Jahre nach dem Inkrafttreten des Vertrags verboten werden soll. Wenn nun die deutsche Regierung diesen Vertrag unterzeichnen wird, müssen 95% der deutschen Bestände an Submunition sofort vernichtet werden. "Dass die deutsche Regierung nun auch auf diese Waffen verzichten wird, sehen wir als Erfolg unserer intensiven Kampagnenarbeit und des Drucks vieler engagierter Bürgerinnen und Bürger", betont die Kampagnensprecherin von Handicap International, Eva Maria Fischer.

Eine große Hoffnung für die vielen Opfer dieser grausamen Waffen sind die zukunftsweisenden Regelungen zur Opferhilfe im Vertrag, die stark von der Erfahrung und Expertise von Handicap International beeinflusst wurden. Hier werden nicht nur die Menschen als Opfer verstanden, die durch Streumunition getötet oder verletzt wurden, sondern auch ihr Umfeld und ihre Familien, die ebenfalls massiv von den Folgen des Unglücks betroffen sind - und die Opfer sollen in Entscheidungen über Hilfsprogramme einbezogen werden.

Leider aber wird der Vertrag in seinem Kernstück - dem völligen Verbot von Einsatz, Produktion, Lagerung und Transfer von Streumunition und der Unterstützung von Einsätzen anderer - verletzt durch einen Artikel, der erst spät und gegen den großen Protest der Cluster Munition Coalition und vieler Länder des Südens eingebracht wurde. Dieser Artikel bezieht sich einschränkend auf die grundlegenden Regelungen der Konvention und erlaubt den Vertragsstaaten bei gemeinsamen militärischen Operationen mit Nicht-Vertragsstaaten eine absichtsvolle Unterstützung von Streumunitionseinsätzen. Auch die Lagerung von Streumunition anderer Staaten, die das Verbot nicht unterzeichnen, auf dem Gebiet von Unterzeichnerstaaten wird durch diesen Artikel ermöglicht. "Die Stigmatisierung, den diese Konvention auch auf die Länder ausüben sollte, die in Dublin nicht dabei sind und die diese Waffen massiv eingesetzt haben, wird durch die Regelung ausgehöhlt. Die USA, die ganz offensichtlich auf viele der Staaten hier Druck ausgeübt haben, gehörten wohl zu den effektivsten, wenn auch unsichtbaren, Unterhändlern in Dublin", stellt François De Keersmaeker, Geschäftsführer von Handicap International Deutschland, am Abend in Dublin fest. "Die Konvention verpflichtet aber auch die Vertragsstaaten, Druck auf ihrer Partner auszuüben, ebenfalls auf diese Waffen zu verzichten, die hier als besonders grausam geächtet werden. Es ist unsere prioritäre Aufgabe als Zivilgesellschaft, dies genau zu beobachten." Heute hat die britische Regierung bereits angekündigt, nicht nur auf ihre Streubombenbestände zu verzichten, sondern in der Logik dieser Verpflichtung auch die Bestände der USA auf britischem Boden entfernen zu lassen.

Ein weiterer sehr kritischer Punkt im Verbotsvertrag ist die Ausnahmeregelung für bestimmte moderne Waffen, die mehrere Voraussetzungen erfüllen müssen, um sich in der Wirkung von Streumunition zu unterscheiden. Sie sollen u.a. gezielt eingesetzt werden können und weniger als 10 Submunitionen enthalten. In diese Kategorie gehört die SMART 155 Munition, die auch die Bundeswehr im Bestand hat und die in Deutschland produziert wird. Viele Länder des Südens kritisieren die Tatsache, dass diese Ausnahmeregelungen genau die Waffenproduktion weniger Industrieländer schützt. "Wir sind sehr skeptisch aufgrund von früheren Erfahrungen mit technischen Lösungen, ob diese Waffen bei ihrem Einsatz wirklich keine humanitären Probleme darstellen. Diese Ausnahmen im Vertrag bedeuten für uns, dass wir gerade diese Aspekte auch in Zukunft ständig kritisch verfolgen werden", betont Eva Maria Fischer. "Unsere Kampagne ist nicht zu Ende!"

Den Vertragstext und weitere aktuelle Informationen aus Dublin finden Sie unter: www.handicap-international.de/dublin

Quelle: Handicap International

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