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Auslieferungsverfahren um Wikileaks-Gründer Assange auf Freitag vertagt

Archivmeldung vom 09.02.2011

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 09.02.2011 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt
Julian Assange Bild: Espen Moe / de.wikipedia.org
Julian Assange Bild: Espen Moe / de.wikipedia.org

Das Auslieferungsverfahren um Wikileaks-Gründer Julian Assange ist am Dienstag von einem Londoner Gericht auf Freitag vertagt worden. Zuvor war Medienberichten zufolge heftig über eine mögliche Auslieferung Assanges nach Schweden gestritten worden, wobei seine Anwälte besonders die schwedische Staatsanwältin angriffen. Diese habe "es fertig gebracht hat, Medien mit vertraulichen Informationen zu versorgen", schaffe es jedoch nicht, sich einer Befragung zu stellen, so Assange-Anwalt Mark Stephens.

Assange schloss sich seinem Anwalt an und forderte die Anwältin auf, die gegen ihn erhobenen Vorwürfe persönlich zu erläutern. Auch die Aussagen mehrerer schwedischer Juristen lassen die Justiz des Landes in einem schlechten Licht erscheinen. Beispielsweise wurde kritisiert, dass die Ermittler den Namen von Julian Assange öffentlich machten. Die schwedische Staatsanwaltschaft wirft dem 39-Jährigen Vergewaltigung und sexuellen Missbrauch vor und hat eine Auslieferung beantragt. Assange bestreitet die Vorwürfe und sieht sich als Opfer einer Kampagne gegen Wikileaks. Die Enthüllungsplattform hatte im November 2010 rund 250.000 Geheimdokumente aus dem US-Außenministerium veröffentlicht und damit für weltweite Aufregung gesorgt. Zuvor waren bereits Geheimdokumente zu den Kriegen in Afghanistan und im Irak veröffentlicht worden. Anfang Dezember hatte sich Assange der britischen Polizei gestellt und kam nach einer Woche Haft auf Kaution frei. Seitdem steht er in London unter Hausarrest und wehrt sich gegen die Auslieferung. Bis zur Entscheidung, gegen die zudem Berufung eingelegt werden kann, könnten noch mehrere Wochen vergehen.

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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