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EU-Kommission droht Ungarn mit Vertragsverletzungsverfahren

Archivmeldung vom 14.04.2020

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 14.04.2020 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch André Ott
Ursula von der Leyen (2017)
Ursula von der Leyen (2017)

Foto: Author
Lizenz: CC BY 3.0 de
Die Originaldatei ist hier zu finden.

Wegen der umstrittenen Corona-Notstandsgesetze der ungarischen Regierung droht EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen Budapest mit einem Vertragsverletzungsverfahren. "Ich bin bereit zu handeln, wenn die Einschränkungen das erlaubte Maß übersteigen", sagte von der Leyen der "Bild am Sonntag".

Dann drohten "Vertragsverletzungsverfahren". Ungarns Ministerpräsident Viktor Orban hatte sich vom Parlament umfassende Vollmachten geben lassen. Er kann in Ungarn nun per Dekret regieren und den Notstand ohne Zustimmung des Parlamentes verlängern. Grundsätzlich sei es in Ordnung, wenn Mitgliedsstaaten der EU mit Notfallmaßnahmen auf die Krise reagieren, so von der Leyen. "Aber: Die Maßnahmen müssen verhältnismäßig sein, zeitlich begrenzt, demokratisch kontrolliert." Die Kommission beobachte das in allen Staaten, "aber bei Ungarn sehen wir aufgrund von kritischen Erfahrungen der Vergangenheit besonders genau hin".

Quelle: dts Nachrichtenagentur


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