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Staatsrechtler Di Fabio erwartet EuGH-Auflagen für EZB-Anleihekäufe

Archivmeldung vom 30.08.2017

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 30.08.2017 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch André Ott
Bild: Guenter Hamich / pixelio.de
Bild: Guenter Hamich / pixelio.de

Der ehemalige Bundesverfassungsrichter Udo Di Fabio hält Auflagen des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) für Anleihekäufe der Europäischen Zentralbank (EZB) für gut möglich. "Ich denke zunächst einmal, dass der Europäische Gerichtshof sein Rechtsverständnis zum Kauf von Staatsanleihen deutlich macht und vielleicht sogar Auflagen definiert, an die sich die EZB halten muss", sagte Di Fabio der Wochenzeitung "Die Zeit".

Man könne der Notenbank zum Beispiel deutlich machen, "wie lange sie die Anleihen halten darf, die sie gekauft hat - oder etwas zum notwendigen Ausstieg aus dem Programm zu sagen", so Di Fabio. Das Bundesverfassungsgericht hatte zuletzt Bedenken gegen die milliardenschweren Käufe von Staatsanleihen durch die EZB angemeldet und nach mehreren Klagen vor zwei Wochen den Europäischen Gerichtshof eingeschaltet.

Nach Auffassung der Richter sprechen gewichtige Gründe dafür, dass die dem Anleihekaufprogramm zugrundeliegenden Beschlüsse gegen das Verbot der Staatsfinanzierung durch die Notenbank verstoßen. Di Fabio schloss sich diesen Bedenken an: "Die EZB kann nicht einfach neue Kompetenzen für sich in Anspruch nehmen", sagte Di Fabio der Zeitung.

"Man darf jedenfalls nicht zulassen, dass sich öffentliche Akteure unter der Berufung auf ein vordergründig überzeugendes Nützlichkeitsargument nach dem Motto `der Zweck heiligt die Mittel` aus ihren rechtlichen Bindungen lösen." Di Fabio war von 1999 bis 2011 Richter am Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe und ist jetzt Professor am Institut für Öffentliches Recht der Universität Bonn.

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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