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EuGH: Weitere Regelung im polnischen Justizsystem unzulässig

Archivmeldung vom 16.11.2021

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 16.11.2021 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Sanjo Babić
Roben der Richter im Europäischen Gerichtshof
Roben der Richter im Europäischen Gerichtshof

Foto: Wdwdbot
Lizenz: GFDL
Die Originaldatei ist hier zu finden.

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat einen weiteren Teil des polnischen Justizsystems für unzulässig erklärt. Die Regelung, nach der der Justizminister Richter an Strafgerichte höherer Ordnung abordnen und eine solche Abordnung jederzeit beenden kann, sei unionsrechtswidrig, teilte der EuGH am Dienstag mit.

Wegen des Erfordernisses der richterlichen Unabhängigkeit müssten die für die Abordnung von Richtern geltenden Rechtsvorschriften nämlich gerade in Strafsachen die erforderlichen Garantien dafür aufweisen, dass die Abordnung eines Richters in keinem Fall als Instrument zur politischen Kontrolle des Inhalts justizieller Entscheidungen eingesetzt werde, so die Luxemburger Richter. Der Justizminister in Polen ist gleichzeitig Generalstaatsanwalt. Das Regionalgericht Warschau hatte den EuGH eingeschaltet.

Quelle: dts Nachrichtenagentur


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