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Zeitung: EU-Kommission verlangt Rentenreformen in Mitgliedsländern

Archivmeldung vom 02.08.2011

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 02.08.2011 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt
Bild: Gabi Schoenemann / pixelio.de
Bild: Gabi Schoenemann / pixelio.de

Die EU-Kommission will sich stärker in die Rentengesetzgebung der 27 EU-Staaten einschalten. Wie die "Bild-Zeitung" unter Berufung auf ein Protokoll der Kommissionssitzung vom 13. Juli berichtet, will die EU-Kommission die Mitgliedsländer zu Reformen drängen, um das Rentenalter automatisch an die steigende Lebenserwartung der Bevölkerung anzupassen. Dem "Bild"-Bericht zufolge wurde von den Kommissaren der Wunsch geäußert, dass die Mitgliedsländer "größeres Gewicht auf das Prinzip der automatischen Angleichung von Rentenalter und Lebenserwartung" legen müssten.

Das würde bedeuten, dass die Arbeitnehmer künftig länger bis zum Rentenalter arbeiten müssten. Auch das deutsche Rentenalter von künftig 67 Jahren wäre dann wahrscheinlich langfristig nicht zu halten. Sozial-Kommissar Laszlo Andor kündigte in der Kommissionssitzung an, dass dazu die bereits 2006 vorgelegte Mitteilung zur demografischen Entwicklung in der EU überarbeitet werden soll. Die Senioren-Quote habe einen "kritischen Punkt" erreicht, erklärte Andor laut Protokoll. Die Größe des Problems sei mittlerweile so gewachsen, dass "es nicht mehr umgangen werden könne". Auch EU-Kommissionspräsident José Manuel Barroso sprach sich demnach für eine aktivere Rolle der EU-Kommission bei den Rentenreformen in den Mitgliedsländern aus. Die Überalterung sei einer der größten Schwachpunkte in der EU. Rentenreformen sei schon bisher die am heftigsten diskutierten Punkte in der EU, sagte Barroso laut Protokoll. "Künftig sollte eine aktivere Politik ergriffen werden, die darauf zielen soll bessere Lebensumstände für zukünftige Generationen zu schaffen." Brüssel ist laut den EU-Verträgen eigentlich nicht für die Renten zuständig. Erst vor kurzem hatte die Bundesregierung laut der Zeitung in einem internen Papier für den Bundestag darauf hingewiesen, dass die EU-Kommission stärker in die Gesetze der Mitgliedsländer zur Altersversorgung eingreifen wolle. Die Bewertung der Bundesregierung lautete dem Papier zufolge: Die Zuständigkeit der Kommission dafür "wird von einer Reihe von Mitgliedstaaten, darunter Deutschland, angezweifelt".

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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