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Der Vorsitzende des Berliner Anwaltvereins, Ulrich Schellenberg, sieht keinerlei Legitimation für den Entzug der Aufenthaltserlaubnis von Murat Kurnaz durch das Kanzleramt

Archivmeldung vom 29.01.2007

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 29.01.2007 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt

Der Vorsitzende des Berliner Anwaltvereins, Ulrich Schellenberg, hat den Entzug der deutschen Aufenthaltserlaubnis von Murat Kurnaz durch eine Entscheidung im Berliner Kanzleramt am 29. Oktober 2002 als den "eigentlichen Skandal" in der Affäre um den Deutsch-Türken bezeichnet.

Das Grundgesetz und insbesondere der Artikel 2, das Recht auf Leben, körperliche Unversehrtheit, Freiheit der Person, gelte "ohne jede Einschränkung auch für Ausländer, die in Deutschland sind", sagte Schellenberg dem Berliner "Tagesspiegel" (Montagausgabe). Weil Kurnaz eine Aufenthaltserlaubnis hatte, habe er auch unter dem Schutz des Grundgesetzes gestanden. "Diesen Schutz hat er auch nicht deshalb verloren, weil er nach Pakistan gereist ist, dieser Schutz stand ihm weiterhin zu. Indem ich ihm die unbefristete Aufenthaltserlaubnis entziehe, entziehe ich ihm auch den grundrechtlichen Schutz", sagte Schellenberg.
Als Kurnaz im US-Gefangenenlager Guantanamo gesessen habe, habe die Bundesregierung die Verpflichtung gehabt, "alles zu tun, um ihm die Rückkehr in die Bundesrepublik Deutschland zu ermöglichen". Das gelte selbst dann, wenn sich Anhaltspunkte für einen Terrorverdacht ergeben hätten. "In dem Moment hätte die Bundesregierung dafür sorgen müssen, dass Kurnaz die Garantien eines rechtsstaatlichen Verfahrens erhält", sagte Schellenberg. "Die Kanzleramtsrunde hat ohne die rechtsstaatlichen Abläufe eines Gerichtsverfahrens einen angeblichen Terrorverdacht zur Grundlage ihrer Entscheidung gemacht. Sie hatte dafür keinerlei Legitimation", unterstrich Schellenberg.

Quelle: Pressemitteilung Der Tagesspiegel

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