Der Vorsitzende des Berliner Anwaltvereins, Ulrich Schellenberg, sieht keinerlei Legitimation für den Entzug der Aufenthaltserlaubnis von Murat Kurnaz durch das Kanzleramt
Archivmeldung vom 29.01.2007
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Freigeschaltet durch Thorsten SchmittDer Vorsitzende des Berliner Anwaltvereins, Ulrich Schellenberg, hat den Entzug der deutschen Aufenthaltserlaubnis von Murat Kurnaz durch eine Entscheidung im Berliner Kanzleramt am 29. Oktober 2002 als den "eigentlichen Skandal" in der Affäre um den Deutsch-Türken bezeichnet.
Das
Grundgesetz und insbesondere der Artikel 2, das Recht auf Leben,
körperliche Unversehrtheit, Freiheit der Person, gelte "ohne jede
Einschränkung auch für Ausländer, die in Deutschland sind", sagte
Schellenberg dem Berliner "Tagesspiegel" (Montagausgabe). Weil Kurnaz
eine Aufenthaltserlaubnis hatte, habe er auch unter dem Schutz des
Grundgesetzes gestanden. "Diesen Schutz hat er auch nicht deshalb
verloren, weil er nach Pakistan gereist ist, dieser Schutz stand ihm
weiterhin zu. Indem ich ihm die unbefristete Aufenthaltserlaubnis
entziehe, entziehe ich ihm auch den grundrechtlichen Schutz", sagte
Schellenberg.
Als Kurnaz im US-Gefangenenlager Guantanamo gesessen habe, habe die
Bundesregierung die Verpflichtung gehabt, "alles zu tun, um ihm die
Rückkehr in die Bundesrepublik Deutschland zu ermöglichen". Das gelte
selbst dann, wenn sich Anhaltspunkte für einen Terrorverdacht ergeben
hätten. "In dem Moment hätte die Bundesregierung dafür sorgen müssen,
dass Kurnaz die Garantien eines rechtsstaatlichen Verfahrens erhält",
sagte Schellenberg. "Die Kanzleramtsrunde hat ohne die
rechtsstaatlichen Abläufe eines Gerichtsverfahrens einen angeblichen
Terrorverdacht zur Grundlage ihrer Entscheidung gemacht. Sie hatte
dafür keinerlei Legitimation", unterstrich Schellenberg.
Quelle: Pressemitteilung Der Tagesspiegel