Tibetische Demonstranten zu langen Haftstrafen verurteilt
Archivmeldung vom 05.08.2008
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Freigeschaltet durch Thorsten SchmittWie wir aus zuverlässiger Quelle erfuhren, hat das Mittlere Volksgericht der Stadt Lhasa kürzlich einige Tibeter verurteilt, die an den friedlichen Demonstrationen vom 15. und 16. März im Kreis Phenpo (chin. Linzhi) beteiligt waren.
Unter ihnen befinden sich zwei Frauen, Tenzin Lhamo und Samdup, beide aus dem Dorf Ugyen Mey in der Gemeinde Ganden Choekhor im Kreis Phenpo stammend, die zu zehn bzw. dreizehn Jahren verurteilt wurden.
Auch vier andere Tibeter wurden zu extrem langen Haftstrafen von
zwanzig, siebzehn und dreizehn Jahren verurteilt. Einer davon konnte
als Kalden aus dem Dorf Dedrong in der Gemeinde Jhangka identifiziert
werden, man weiß jedoch nicht, welche Strafe über ihn verhängt wurde.
Ebenso fehlen Einzelheiten über andere vor Gericht gestellte Tibeter.
Das ganze Verfahren ist geheimnisumwittert, und da den Angeklagten kein
Recht auf anwaltliche Vertretung vor Gericht zugestanden wurde,
entbehrt es jeglicher Transparenz und Gerechtigkeit.
Ein Tibeter namens Lobsang Dawa, der aus dem Kreis Chushul (chin. Qushui) stammt und in Phenpo Lhundup (chin. Linzhi) wohnte, wurde kürzlich wegen seiner angeblichen Beteiligung an den Demonstrationen vom 14. März festgenommen. Dasselbe Schicksal traf seinen älteren Bruder Tendhar, einen Mönch des Klosters Ratoe. Der Verbleib beider ist unbekannt.
Jene 53 Nonnen des Klosters Shar Bumpa, die im März im Zusammenhang mit einer friedlichen Demonstration in Phenpo festgenommen worden waren, wurden gegen Entrichtung von Geldstrafen in Höhe von 2000-5000 Renminbi freigelassen. Es ist ihnen jedoch verboten, in ihre Klöster zurückzukehren, weshalb sie an ihre jeweiligen Heimatorte geschickt wurden. Fünf der verhafteten Nonnen dieses Klosters befinden sich noch in Gewahrsam, sie wurden vermutlich in eine Haftanstalt in Lhasa verlegt. Eine der Nonnen, Lobsang Choezin, wurde in der Haft so heftig misshandelt, dass sie wegen schwerer Verletzungen nun in einem Krankenhaus behandelt werden muss. Ihr Zustand ist sehr kritisch.
Quelle: Internationale Gesellschaft für Menschenrechte (IGFM)