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EU-Energieminister beschließen Mindestfüllstände für Gasspeicher

Archivmeldung vom 27.06.2022

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 27.06.2022 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Sanjo Babić
Gasspeicher: Gaskavernenbaustelle an der Ems
Gasspeicher: Gaskavernenbaustelle an der Ems

Foto: SteKrueBe
Lizenz: CC-BY-SA-3.0
Die Originaldatei ist hier zu finden.

Die Energieminister der EU-Staaten haben den Weg für konkrete Vorgaben zum Auffüllen der Gasspeicher freigemacht. Eine entsprechende Verordnung wurde am Montag in Luxemburg endgültig angenommen.

Demnach müssen die unterirdischen Gasspeicheranlagen im Hoheitsgebiet der Mitgliedstaaten vor Beginn des Winters 2022/2023 zu mindestens 80 Prozent und vor Beginn der folgenden Winter zu 90 Prozent gefüllt werden. Insgesamt soll angestrebt werden, im Jahr 2022 gemeinsam einen Füllstand von 85 Prozent der gesamten unterirdischen Gasspeicherkapazität zu erreichen. Bestände an Flüssigerdgas oder alternativen Kraftstoffen können unter Umständen hinzugezählt werden.

Die Verpflichtung zur Befüllung der unterirdischen Speicher wird zudem auf 35 Prozent des durchschnittlichen jährlichen Gasverbrauchs der Mitgliedstaaten in den vergangenen fünf Jahren begrenzt. Da einige Mitgliedstaaten in ihrem Hoheitsgebiet nicht über Speicheranlagen verfügen, sollen diese Länder 15 Prozent ihres jährlichen Gasverbrauchs in Anlagen anderer Staaten speichern können. Außerdem sieht die Verordnung die obligatorische Zertifizierung aller Betreiber unterirdischer Gasspeicherstätten durch die Behörden der betreffenden Mitgliedstaaten vor. Die Verpflichtungen zur Auffüllung der Speicherkapazitäten laufen am 31. Dezember 2025 aus. Die Verpflichtungen zur Zertifizierung der Betreiber von Speichern soll über dieses Datum hinaus fortbestehen.

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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