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Datenschützer widersprechen EU-Kommission: Keine Nachsicht

Archivmeldung vom 22.05.2018

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 22.05.2018 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch André Ott
Bild: Gerd Altmann / pixelio.de
Bild: Gerd Altmann / pixelio.de

Datenschützer in Deutschland kritisieren die EU wegen möglicher neuer Übergangsfristen für die Umsetzung der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO). EU-Justizkommissarin Vera Jourova hatte Unternehmen in Aussicht gestellt, es könne noch bis zu zwei Jahren dauern, bis alle die ab 25. Mai geltende DSGVO übernommen haben müssten.

"Im Rechtsstaat ist die Exekutive an die Gesetze gebunden und steht nicht über ihnen. Damit ist eine weitere zweijährige Frist nicht nur unangemessen und für die Akzeptanz der Regelungen schädlich, sondern auch rechtlich unzulässig", sagte der Hamburger Datenschutzbeauftragte, Johannes Caspar, dem "Handelsblatt".

"Die Aufsichtsbehörden können künftig von Betroffenen als auch von Verbänden verklagt werden, wenn Sie den Beschwerden nicht nachgehen." Auch die Datenschutzbeauftragte von Schleswig-Holstein, Marit Hansen, erteilte dem Vorstoß Jourovas eine klare Absage. "Ein zweijähriger Verzicht auf das Instrumentarium würde dem Datenschutzrecht die Zähne ziehen, die es gerade erst bekommt", sagte Hansen dem "Handelsblatt" (Dienstagausgabe).

"Hat die Kommission denn die letzten Datenskandale schon vergessen? Und wer sagt, dass nach zwei Jahren nicht die nächste Schonfrist ausgegeben wird?" . Hansen sprach von einer "unfundierten Neuinterpretation der Datenschutz-Grundverordnung von Kommissionsseite kurz vor dem Beginn der neuen Zeitrechnung im Datenschutz". Der Hamburger Datenschützer Caspar sagte, es erfülle ihn mit Sorge, wie zum Teil in der Politik die Diskussion über die DSGVO geführt werde. Es sei zwar richtig, dass die Umsetzung der Datenschutzvorschriften in der Hand der Aufsichtsbehörden liege. "Diese sind aber nicht dafür verantwortlich, ob und wann die Vorschriften gelten und welchen konkreten Inhalt sie haben."

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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