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Lieferkettengesetz verfehlt nötige Mehrheit unter EU-Ländern

Archivmeldung vom 28.02.2024

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 28.02.2024 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Sanjo Babić
Feiern / Party / Deutsche / Deutschland (Symbolbild)
Feiern / Party / Deutsche / Deutschland (Symbolbild)

Bild: Eigenes Werk /SB

Das umstrittene EU-Lieferkettengesetz ist in einer Abstimmung unter den Mitgliedstaaten vorerst gescheitert. Das teilte die belgische Ratspräsidentschaft am Mittwoch mit. Die Bundesregierung hatte zuvor angegeben, sich enthalten zu wollen.

"Trotz der Bemühungen des Ratsvorsitzes wurde die notwendige Unterstützung nicht gefunden", hieß es von den Belgiern. "Wir müssen nun den Stand der Dinge prüfen und werden sehen, ob es möglich ist, die von den Mitgliedstaaten vorgebrachten Bedenken in Absprache mit dem Europäischen Parlament auszuräumen." 

Damit bleibt offen, ob das Vorhaben erneut ausgehandelt werden soll. Bereits vor der kurzfristig angesetzten Abstimmung am Mittwoch hatten verschiedene Regierungen ihre Ablehnung ausgedrückt und angegeben, sich enthalten zu wollen. In der Bundesregierung hatte besonders die FDP sich gegen das Lieferkettengesetz ausgesprochen, da eine weitere Belastung durch zusätzliche Bürokratie für Unternehmen gefürchtet wird. SPD und Grüne hatten hingegen zustimmen wollen. Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP) schrieb nach der Abstimmung am Mittwoch bei X/Twitter, dass die EU-Lieferkettenrichtlinie "in dieser Form nicht kommen" werde. "Mehr als die Hälfte der Mitgliedsstaaten hat dem Entwurf nicht zugestimmt, auch etwa Frankreich und Italien." Sie teilten die Bedenken, wegen derer die deutsche Bundesregierung letztlich nicht zugestimmt habe. 

"Zu viele sachliche Gründe haben gegen den aktuellen Vorschlag gesprochen: zu viel Bürokratie, zu viele neue Haftungsrisiken, unüberschaubare Sorgfaltspflichten - und zu wenig erkennbar wirksamer Nutzen", fügte der Minister hinzu. Das Lieferkettengesetz sollte den Verkauf von Waren verhindern, die unter der Beteiligung von Kinderarbeit hergestellt oder bei deren Produktion möglicherweise Umweltschäden verursacht worden sind.

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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