Grüne wollen bei Netanjahu-Haftbefehl Völkerrecht folgen
Nachdem die Bundesregierung bislang klare Aussagen zu den Konsequenzen der Haftbefehle des Internationalen Strafgerichtshofs gegen den israelischen Ministerpräsidenten Benjamin Netanjahu und seinen früheren Verteidigungsminister Joaw Gallant vermieden hat, heben die Grünen die Bedeutung des Völkerrechts hervor und kündigen an, nach Recht und Gesetz vorzugehen. Die Union hingegen verschärft ihre Kritik an der Haltung der Bundesregierung.
Mit Blick auf die Haftbefehle sagte die außenpolitische Sprecherin der
Grünen-Fraktion, Deborah Düring, der "Frankfurter Allgemeinen Zeitung"
(Freitagsausgabe): "Deutschland bekennt sich selbstverständlich zum
Völkerrecht und erkennt den Internationalen Strafgerichtshof
uneingeschränkt an; wir halten uns an Recht und Gesetz." Sie fügte an,
dass die Unabhängigkeit der Justiz ein Prinzip sei, welches allen
Demokraten im Land bekannt sein sollte.
Der für Außenpolitik
zuständige stellvertretende Vorsitzende der Unionsfraktion, Johann
Wadephul (CDU), kritisierte die Bundesregierung hingegen scharf. "Für
Deutschland muss es selbstverständlich sein, dass es gerade mit Blick
auf die eigene Geschichte und die besonderen Beziehungen zu Israel das
Recht auf Selbstverteidigung für Israel in besonderem Maße betont und
verteidigt", sagte er der FAZ. "Aus unserer Sicht ist es unvorstellbar,
dass ein demokratisch gewählter Regierungschef von Israel auf deutschem
Boden festgenommen wird." Wadephul sagte: "Es ist verstörend, wie unklar
sich die Bundesregierung in dieser Angelegenheit verhält."
Die
Ankündigung der Bundesregierung nach dem Bekanntwerden der Haftbefehle,
"innerstaatliche Schritte" würden nun "gewissenhaft" geprüft, führten
bei Juristen derweil zu Unverständnis: "Es gibt für Deutschland gerade
nichts zu prüfen", sagte der Völkerstrafrechtler Florian Jeßberger der
FAZ. Regierungssprecher Steffen Hebestreit hatte vergangenen Freitag
darauf verwiesen, dass etwa Fragen zur Zuständigkeit des IStGH
umstritten seien. Jeßberger hielt dem der FAZ entgegen, "dass an der
Zuständigkeit des IStGH in diesem Fall auf Grundlage der bisherigen
Rechtsprechung kein Zweifel besteht".
Der Völkerstrafrechtler
sagte der FAZ auch, dass deutsche Gerichte einen Haftbefehl des IStGH
nur auf Förmlichkeiten hin überprüfen dürften. "Ein deutscher Richter
dürfte nicht prüfen, ob der Haftbefehl substanziell berechtigt ist,
beispielsweise ob wirklich der erforderliche Tatverdacht vorliegt. Da
gibt es keine Schattenprüfung."
Quelle: dts Nachrichtenagentur