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EU-Abgeordnete Christine Anderson klagt gegen YouTube

Archivmeldung vom 24.01.2024

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 24.01.2024 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Sanjo Babić
Christine Anderson (2024) Bild: AfD Deutschland
Christine Anderson (2024) Bild: AfD Deutschland

Aktuell hat die EU-Abgeordnete Christine Anderson (AfD) eine Klage gegen YouTube, ein Unternehmen von Google Ireland Ltd., eingereicht. Der Kern dieser Auseinandersetzung betrifft grundlegende demokratische Prinzipien und die Freiheit der Meinungsäußerung.

Zentrum des Streits sind zwei Videos der Klägerin, “Abgeordnete teilen aus! Astra Zeneca im Kreuzverhör” und “Lektion gelernt? Politik weiter jenseits der Wirklichkeit!”, die YouTube ohne konkrete Begründung gesperrt hatte. Diese Videos, die wesentliche Inhalte aus Andersons parlamentarischer Arbeit im Europäischen Parlament darstellen, wurden nach rechtlicher Intervention zwar wieder freigeschaltet, jedoch ohne Klarstellung der Gründe für die vorherige Sperrung und Verwarnung. Dieses Vorgehen von YouTube löste eine Diskussion über die Wahrung der Meinungsfreiheit und Transparenz im digitalen Raum aus.

Als stellvertretendes Mitglied im COVI-Ausschuss des Europaparlaments und aktive Nutzerin von YouTube zur Verbreitung ihrer politischen Arbeit sieht Anderson in den Sperrungen einen bedenklichen Eingriff in die Meinungs- und Informationsfreiheit. Die Klage hebt hervor, dass die ungefilterte Verbreitung parlamentarischer Arbeit eine Säule der demokratischen Meinungsbildung ist. In diesem Zusammenhang erklärte Anderson entschlossen: “Das lasse ich mir auch von YouTube nicht bieten.”

Darüber hinaus vertritt die Klage die Position, dass die Sperrung von Inhalten auf sozialen Medien ohne klare Begründung einen Präzedenzfall darstellt, der die Grundpfeiler der Meinungsfreiheit in der Demokratie untergräbt. Dies unterstreicht die Notwendigkeit von Transparenz und Verantwortlichkeit der Plattformbetreiber im Umgang mit nutzergenerierten Inhalten.

Die Verhandlung in diesem Fall ist für Donnerstag, den 25. Januar 2024, um 9:30 Uhr am Landgericht Fulda angesetzt. Pressevertreter, die über den Fall berichten möchten, werden gebeten, sich über die Pressestelle des Landgerichts Fulda zu akkreditieren.

Quelle: AfD Deutschland

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