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Gericht lehnt Freilassung von Assange ab

Archivmeldung vom 06.01.2021

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 06.01.2021 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch André Ott
Gefängnis, Gefängniszelle, Gefangener und hinter Gittern (Symbolbild)
Gefängnis, Gefängniszelle, Gefangener und hinter Gittern (Symbolbild)

Bild: tokamuwi / pixelio.de

Wikileaks-Gründer Julian Assange muss im Gefängnis bleiben. Das entschied ein Londoner Gericht am Mittwoch. Die zuständige Richterin lehnte einen Antrag auf Kaution ab. Erst am Montag war vom gleichen Gericht ein US-Auslieferungsantrag für Assange abgelehnt worden.

Die zuständige Richterin hatte die Entscheidung mit Risiken für die Gesundheit und das Wohlbefinden des Angeklagten in den Vereinigten Staaten begründet. Das Auslieferungsverfahren ist allerdings noch nicht beendet, da die USA Berufung einlegen wollen. Das Gericht begründete die Ablehnung der Kaution mit einer bestehenden Fluchtgefahr. Assange habe schon früher gegen Kautionsauflagen verstoßen, hieß es.

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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