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Deutschland soll sich gegen Absenkung des Menschenrechtsschutzes von Menschen mit Behinderungen stellen

Archivmeldung vom 31.05.2021

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 31.05.2021 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Sanjo Babić
Isolation von Menschen ist für diese psychisch und danach physisch tötlich (Symbolbild)
Isolation von Menschen ist für diese psychisch und danach physisch tötlich (Symbolbild)

Bild: Eigenes Werk /OTT

Der Europarat wird in dieser Woche über das "Zusatzprotokoll zum Oviedo-Übereinkommen über Bioethik" abstimmen. Das Deutsche Institut für Menschenrechte fordert die Bundesregierung auf, das Zusatzprotokoll abzulehnen. "Sollte das Zusatzprotokoll angenommen werden, droht eine Absenkung der Menschenrechtsstandards in Medizin und Pflege", erklärte das Institut.

"Wir befürchten, dass das Zusatzprotokoll die unfreiwillige Einweisung von Menschen mit Behinderungen und älteren Menschen, insbesondere mit demenziellen Erkrankungen, verstärkt, und den Einsatz von Zwang legitimiert", so das Institut weiter.

"Beides steht im offenen Widerspruch zur UN-Behindertenrechtskonvention und ist mit dem Menschenrecht auf Achtung und Schutz der Selbstbestimmung jedes Menschen unvereinbar. Der Europarat hat sich immer als Motor des Menschenrechtsschutzes verstanden, er darf jetzt nicht zum Wegbereiter des Rückschritts werden. Das wäre auch international ein verheerendes Signal."

Deutschland hat die Oviedo-Konvention selbst nicht unterzeichnet und ratifiziert. Gleichwohl ist es im Ausschuss für Bioethik (DH-BIO) des Europarates vertreten und stimmberechtigt. "Als Vertragsstaat der UN-Behindertenrechtskonvention", so das Institut, "sollte Deutschland bei der Abstimmung mit Nein stimmen und sich so klar zu seinen Verpflichtungen aus der Behindertenrechtskonvention bekennen".

Der Europarat und sein Ausschuss für Bioethik (DH-BIO) arbeiten seit 2014 an dem Entwurf eines Zusatzprotokolls zur Regelung der unfreiwilligen Behandlung und Unterbringung von "Personen mit psychischen Störungen". Es legt einen medizinischen Begriff von Behinderung zugrunde, der als überholt anzusehen ist.

Gegen eine Annahme des Zusatzprotokolls haben sich führende Menschenrechtsgremien und Organisationen ausgesprochen, die im Bereich der Rechte von Menschen mit Behinderungen und der Rechte von Älteren tätig sind. Dazu zählen unter anderen der UN-Fachausschuss über die Rechte von Menschen mit Behinderungen, die Menschenrechtskommissarin des Europarates und die Parlamentarische Versammlung des Europarats sowie das Europäische Behindertenforum. Auch verschiedene UN-Sonderberichterstatterinnen und -berichterstatter halten die unfreiwillige Unterbringung von Personen mit geistigen und psychosozialen Behinderungen in Einrichtungen für problematisch. Dainius Puras, UN-Sonderberichterstatter für das Recht auf Gesundheit, kritisiert in seinem jüngsten Bericht ausdrücklich diskriminierende Gesetze im Bereich der psychischen Gesundheit, die den Menschen ihre Freiheit und ihre Autonomie entziehen (A/HRC/44/48).

Quelle: Deutsches Institut für Menschenrechte (ots)

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