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Geschworene erlauben Todesstrafe für Kinomörder von Aurora

Archivmeldung vom 04.08.2015

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 04.08.2015 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt
Das Kinogebäude in Aurora, in dem die Tat geschah.
Das Kinogebäude in Aurora, in dem die Tat geschah.

Foto: Algr
Lizenz: GFDL
Die Originaldatei ist hier zu finden.

James Eagan Holmes, dem sogenannten "Kinomörder von Aurora", droht weiterhin die Todesstrafe. Die Geschworenen am US-Bezirksgericht in Centennial im Bundesstaat Colorado einigten sich am Montag darauf, die Todesstrafe nicht auszuschließen, nachdem Holmes vor zwei Wochen schuldig gesprochen worden war. In der nächsten Prozessphase soll dann das Strafmaß endgültig festgelegt werden.

Holmes hatte am 20. Juli 2012 in einem Kino in Aurora während der mitternächtlichen Premiere des Films "The Dark Knight Rises" zwölf Menschen erschossen und 58 weitere zum Teil schwer verletzt. Unmittelbar nach der Tat war er festgenommen worden.

Die Verteidigung hatte im Prozess eine Einweisung in die Psychiatrie gefordert. Sein Motiv ist bisher ungeklärt. Zwei Monate vor der Tat hatte sich der Täter legal vier Schusswaffen gekauft, darunter ein halbautomatisches Sturmgewehr vom Typ AR-15.

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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