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EuGH: Polens Justizreform verstößt gegen EU-Recht

Archivmeldung vom 05.11.2019

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 05.11.2019 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch André Ott
Sitzungssaal des EuGH
Sitzungssaal des EuGH

Von Stefan64 - Selbst fotografiert, CC BY-SA 3.0, Link

Die polnischen Vorschriften über das Ruhestandsalter von Richtern und Staatsanwälten, die im Juli 2017 erlassen wurden, verstoßen gegen EU-Recht. Das geht aus einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) vom Dienstag hervor.

Die Luxemburger Richter gaben dabei einer Vertragsverletzungsklage der EU-Kommission gegen Polen statt. Polen habe demnach unter anderem dadurch gegen seine Verpflichtungen aus dem Unionsrecht verstoßen, dass es ein für Frauen und Männer, die in Polen als Richter oder Staatsanwälte tätig sind, unterschiedliches Ruhestandsalter eingeführt hat. Der EuGH beanstandete zudem, dass Polen das Ruhestandsalter für Richter an den ordentlichen Gerichten herabgesetzt und gleichzeitig dem Justizminister die Befugnis eingeräumt hat, die aktive Dienstzeit dieser Richter zu verlängern.

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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