Bitkom sieht Datenteilungspflicht für Digitalkonzerne skeptisch
Archivmeldung vom 06.05.2019
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Freigeschaltet durch André OttDer IT-Verband Bitkom hat mit Skepsis auf Forderungen der EU-Wettbewerbskommissarin Margrethe Vestager reagiert, Dritten den Zugang zu den Daten dominanter Digitalkonzerne wie Google oder Facebook zu verschaffen.
"Über eine Verpflichtung von marktbeherrschenden Unternehmen zur Herausgabe von Daten an Wettbewerber könnte man unter Umständen dann nachdenken, wenn diese ihre Marktmacht missbrauchen, um andere zu benachteiligen", sagte Bitkom-Rechtsexpertin Susanne Dehmel dem "Handelsblatt".
"Auch dann wäre es ein starker Eingriff, bei dem klar geregelt werden müsste, wer zu welchen Bedingungen Zugriff auf welche Daten erhalten kann." Eine solche Regelung gebe es beispielsweise bei Patenten, die ein "Bestandteil von Standards" geworden seien. "Die Inhaber müssen dann anderen die Nutzung zu angemessenen Bedingungen gestatten." Bei Daten, die der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) unterliegen, komme erschwerend hinzu, dass eine Datenweitergabe nicht nur "einen Eingriff in Unternehmensgeheimnisse darstellen kann, sondern auch einen Eingriff in die Rechte der betroffenen Individuen bedeutet", sagte Dehmel weiter.
So sei "völlig unklar", welche Daten eines Unternehmens weitergegeben werden müssten und wie solche Daten rechtmäßig an andere weitergegeben werden könnten. "Daher sollten vorrangig weniger eingriffsintensive Ansätze gewählt werden, um die Wettbewerbsfähigkeit europäischer Unternehmen zu erhalten und zu stärken." Dehmel riet dazu, die bisherigen Maßnahmen, darunter etwa die Datenportabilität und die vertragsrechtliche Ausgestaltung von Datenzugängen, zu fördern und insbesondere Selbstverpflichtungen der Wirtschaft im Bereich Data Sharing zu unterstützen. Für problematisch hält Dehmel, eine "Herausgabepflicht für Daten" an eine bestehende Marktmacht zu knüpfen, wie dies neben Vestager auch Bundesjustizministerin Katarina Barley und Arbeitsminister Hubertus Heil (beide SPD) fordern.
"Sie könnte zum Beispiel auch Mittelständler treffen, die in ihrem Nischenmarkt eine beherrschende Stellung haben", sagte die Bitkom-Rechtsexpertin. Allein die marktbeherrschende Stellung als solche zu sanktionieren, sei zudem "rechtlich schwer zu begründen und würde dem Anspruch zuwiderlaufen, auch in Europa große Player hervorzubringen". So gebe es etwa in der deutschen Automobilindustrie oder dem Maschinenbau marktmächtige Unternehmen, die dann ebenfalls gezwungen werden könnten, ihre Daten mit anderen zu teilen.
Quelle: dts Nachrichtenagentur