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Tödliche Nebenwirkungen: Italienisches Gericht erklärt Impfpflicht für verfassungswidrig

Archivmeldung vom 02.05.2022

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 02.05.2022 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Sanjo Babić
Bild: freepik / freedomz; Virus: freepik / Deeplab / WB / Eigenes Werk
Bild: freepik / freedomz; Virus: freepik / Deeplab / WB / Eigenes Werk

Der sizilianische Verwaltungsgerichtshof hat entschieden, dass Italiens Corona-Impfpflicht verfassungswidrig ist. In Italien gilt eine Impfpflicht für Gesundheitspersonal zumindest bis Ende 2022. Für über 50-Jährige fällt diese am 15. Juni. Das Gericht stellte fest, dass die experimentellen mRNA-Behandlungen, die vor Covid schützen sollten, nachweislich “schwerwiegende oder tödliche unerwünschte Wirkungen” hervorrufen. Dies berichtet das Magazin "Wochenblick.at".

Weiter berichtet das Magazin: "Das Gericht erklärt, dass, auch wenn solche Todesfälle selten sind, ein einziger Todesfall ausreicht, um den Zwang verfassungswidrig zu machen. Eine Erkenntnis, die auch das Stich-Zwang-Gesetz in Österreich zu Fall bringt?

Der italienische Anwalt Marco Mori berichtet in einem Video über das bahnbrechende Urteil, das die Impfpflicht im Gesundheitsbereich betrifft. Es handelt sich um das Urteil des Verwaltungsgerichtshofs von Sizilien. Das Gericht hat den Fall an das Verfassungsgericht weitergeleitet, da es um die Verfassungswidrigkeit der Impfpflicht geht. Nach Ansicht des Verwaltungsgerichtshofs von Sizilien ist die Impfpflicht verfassungswidrig, erklärt Mori.

Hundertausende Nebenwirkungen bei EMA gemeldet

Im 53-seitigen Urteil wird auf die Meldungen von Nebenwirkungen im europäischen Meldesystem Eudravigilance, der Zulassungsbehörde für Medikamente in der EU (EMA) eingegangen: “Aus den von der europäischen Datenbank gesammelten Daten geht hervor, dass bis Ende Januar 2022 in der EU bisher 570 Millionen Pfizer-Dosen verabreicht wurden. In diesem Zusammenhang wurden 582.000 Fälle von unerwünschten Wirkungen gemeldet, von denen 7.000 einen tödlichen Ausgang hatten.” Was AstraZeneca betrifft, so wurden „bei 69 Millionen Dosen 244.000 Fälle von Nebenwirkungen gemeldet, von denen 1.447 einen tödlichen Ausgang hatten.”


Von Modernas mRNA-Präparat wurde 139 Millionen Dosen gespritzt. Von den 150.000 Nebenwirkungen gingen 834 tödlich aus. Beim Johnson & Johnson-Impfstoff Janssen wurden 19 Millionen Dosen verspritzt und 40.766 Nebenwirkungen gemeldete. 279 davon endeten tödlich.

Ein Todesfall macht Pflicht-Stich verfassungswidrig

“So ist die Rechtmäßigkeit einer Zwangsimpfung auszuschließen, wenn sie Produkte verwendet, deren Auswirkungen auf die Gesundheit der geimpften Patienten die Schwelle der normalen Verträglichkeit überschreiten. Dazu kann nicht das Risiko schwerer oder tödlicher unerwünschter Wirkungen gehören, auch wenn diese im Verhältnis zur geimpften Bevölkerung gering sind”, zitiert Mori aus dem Urteil. Eine einzige tödliche Auswirkung reicht also aus, um die Impfung unzulässig zu machen.

Anwalt befürchtet politische Entscheidung des Verfassungsgerichtes

Wenn das Verfassungsgericht gegen dieses Urteil entscheidet, bedeutet das, dass seine Mitglieder Diener der Politik sind. Sie sind Politiker, keine Juristen. Ein Jurist kann nicht anders, als zu der gleichen Schlussfolgerung wie dieses Urteil zu kommen, so die Einschätzung des Anwalts Mori.

In Mainstream-Medien ist über dieses Urteil bisher nichts zu lesen. Die österreichische Regierung wird also wohl völlig unbeeindruckt vom italienischen Urteil weiter am Stich-Zwang festhalten. Denn: es geht ums Geld, nicht die Gesundheit. Das lassen schon die dubiosen Verbindungen der Mitglieder der verschiedenen Berater-Gremien zur Pharmaindustrie vermuten. Das Nationale Impfgremium hat erst kürzlich die Impfung von 5-Jährigen empfohlen. Aus welcher Motivation heraus, wenn doch Kinder kaum von Covid betroffen sind?

Das Urteil des italienischen Gerichtes: Ordinanza-rimessione-alla-Corte-Costituzionale-CGA-N.-01272_2021-REG.RIC_. Herunterladen

Quelle: Wochenblick

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