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Verfahren gegen deutsche Maut voraussichtlich ab 18. Juni

Archivmeldung vom 09.06.2015

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 09.06.2015 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt
Bild: NiederlandeNet, on Flickr CC BY-SA 2.0
Bild: NiederlandeNet, on Flickr CC BY-SA 2.0

Nachdem Bundespräsident Joachim Gauck das Gesetzespaket zur Pkw-Maut unterzeichnet hat, wird die EU-Kommission voraussichtlich am 18. Juni ein Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland einleiten. Dies berichtet die "Welt" unter Berufung auf hochrangige Kommissionskreise in Brüssel.

Demnach wird die Kommission zunächst ein Mahnschreiben verfassen, für dessen Beantwortung die Bundesregierung zwei Monate Zeit hat. Sollten dann von Deutschland keine substanziellen Änderungen an dem Gesetzespaket vorgenommen werden, wird das weitere Verfahren formell in Gang gesetzt.

Wie die "Welt" weiter berichtet, wird die Kommission mit hoher Wahrscheinlichkeit auf ein beschleunigtes Verfahren setzen. Dazu würde gehören, dass beim Europäischen Gerichtshof eine einstweilige Verfügung gegen Deutschland beantragt wird, um zu verhindern, dass die Pkw-Maut in Deutschland überhaupt umgesetzt werden kann.

Geplant hat Bundesverkehrsminister Alexander Dobrindt die Einführung der Infrastrukturabgabe bei gleichzeitiger Absenkung der deutschen Kfz-Steuersätze für 2016, wobei ein genauer Termin noch nicht feststeht. Ob die Kommission auf ein beschleunigtes Verfahren gegen Deutschland setzt, ist in Brüssel noch nicht entschieden.

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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