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Arbeitgeber lehnen von der Leyens Pläne für EU-Sozialunion ab

Archivmeldung vom 14.08.2019

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 14.08.2019 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch André Ott
EUDSSR: Der Unterschied zwischen der UDSSR und der Europäischen Union (Symbolbild)
EUDSSR: Der Unterschied zwischen der UDSSR und der Europäischen Union (Symbolbild)

Bild: Mus Lim (Talk | contribs) /COO / Eigenes Werk

Die deutschen Arbeitgeber stemmen sich vehement gegen Pläne der künftigen EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen (CDU) zur Einführung einer europäischen Arbeitslosenversicherung und eines EU-Mindestlohns.

"Die EU muss nationale Arbeitsmarkt- und Sozialpolitik respektieren", heißt es in einem Forderungskatalog der Bundesvereinigung Deutscher Arbeitgeberverbände (BDA) an die neue EU-Kommission, über den die "Welt" (Mittwochsausgabe) berichtet. Das Zwölf-Punkte-Papier liest sich in weiten Teilen wie ein Gegenentwurf zu den Plänen, die von der Leyen vor ihrer Wahl zur neuen Kommissionspräsidentin im Europäischen Parlament ausgeführt hatte. Die CDU-Politikerin stellte dabei ausdrücklich weitere Schritte in Richtung Sozialunion in Aussicht.

Die EU-Verträge "schließen ausdrücklich eine EU-Zuständigkeit für Lohnfragen aus", stellt der deutsche Spitzenverband klar. EU-weite Mindestlohnregeln würden den Wettbewerb innerhalb der Gemeinschaft stark einschränken, warnt die BDA. Der Vorschlag der Kommission, eine europäische Arbeitslosenversicherung aufzubauen, stößt bei den hiesigen Arbeitgebern ebenso auf Widerstand. "Eine europäische Arbeitslosenversicherung bestraft Länder, die durch Reformen für flexible und robuste Arbeitsmärkte gesorgt haben, und belohnt jene, die genau diese Hausaufgaben nicht gemacht haben", heißt es in dem Papier.

Gleichzeitig fordern die Arbeitgeber von der neuen EU-Kommission strikte Regeln, um Missbrauch von Sozialleistungen durch europäische Zuwanderer vorzubeugen. Die EU-Gesetzgebung sollte noch klarer als bisher deutlich hervorheben, dass EU-Bürger nur sehr begrenzt Zugang in die Sozialsysteme anderer Mitgliedstaaten hätten. Um falsche Anreize und Missbrauch zu verhindern, verlangen die Arbeitgeber außerdem eine weitere Neuregelung beim Kindergeld: "Die Höhe des Kindergeldes für EU-Bürger sollte künftig an die Lebenshaltungskosten des Staates angepasst werden, wo die Kinder tatsächlich leben."

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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