FDP fordert Gabriel zum Handeln gegen Kuwait Airways auf
Archivmeldung vom 20.11.2017
Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 20.11.2017 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.
Freigeschaltet durch André OttAngesichts der Nichtbeförderung eines Israelis durch die Fluggesellschaft Kuwait Airways sieht die FDP den Außenminister Sigmar Gabriel (SPD) am Zug, gegen die Airline vorzugehen und sich notfalls für einen Entzug der Landerechte in Deutschland einzusetzen. Die kuwaitische staatliche Fluggesellschaft habe Landerechte aufgrund einer bilateralen Vereinbarung mit Deutschland.: "Im Rahmen dieser Vereinbarung kann die geschäftsführende Bundesregierung Kuwait darauf hinweisen, dass die Diskriminierung Israels nicht akzeptiert wird", sagte FDP-Generalsekretärin Nicola Beer dem "Handelsblatt".
Mit Unverständnis reagierte Beer darauf, dass sich das Bundesjustizministerium in den Fall eingeschaltet hat. Der SPD-Bundestagsabgeordnete und Parlamentarische Staatssekretär im Justizministerium, Christian Lange, hatte Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) in einem Brief aufgefordert, "sich persönlich dafür einzusetzen, dass der Kuwait Airways umgehend alle Landerechte in Deutschland entzogen werden". Beer sagte dazu: Warum das sozialdemokratisch geführte Justizministerium hierzu die Kanzlerin auffordere und nicht den sozialdemokratischen Außenminister, sei unverständlich. Gabriel sei noch geschäftsführend im Amt, wenn er auch weniger wahrgenommen werde.
Die FDP-Politikerin sieht unabhängig davon noch eine weitere Möglichkeit, gegen die Airline vorzugehen. "Folgt man der Presseerklärung des Landgerichts Frankfurt - die vollständige Urteilsbegründung liegt noch nicht vor - könnte auch der Flughafenbetreiber sich weigern, die Abfertigung kuwaitischer Maschinen vorzunehmen, wenn diese unsere Staatsräson der Existenz und der Sicherheit Israels nicht respektieren." Das Gericht hatte am Donnerstag die Klage eines Israelis abgewiesen, der von der Airline verlangt hatte, befördert und wegen Diskriminierung entschädigt zu werden. Der Kläger hatte einen Flug von Frankfurt nach Bangkok mit Zwischenlandung in Kuwait gebucht. Als die Gesellschaft von seiner israelischen Staatsangehörigkeit erfuhr, stornierte sie den Flug und berief sich auf ein kuwaitisches Gesetz von 1964, das Vereinbarungen mit Israelis verbietet. Der Ölstaat in der Golfregion erkennt Israel nicht an.
Quelle: dts Nachrichtenagentur