EVP-Innensprecherin für Prüfung von Schengen-Ausschluss Griechenlands
Archivmeldung vom 17.12.2016
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Freigeschaltet durch André OttWegen der Versäumnisse Griechenlands bei der Fahndung nach dem mutmaßlichen Mörder einer Freiburger Studentin fordert die innenpolitische Sprecherin der konservativen EVP-Mehrheitsfraktion im EU-Parlament, Monika Hohlmeier (CSU), die Prüfung eines zeitweisen Ausschlusses des Landes aus dem Schengen-Raum: "Die griechischen Behörden haben Informationen über den entlaufenen Schwerverbrecher aus Afghanistan weder in das Schengener Informationssystem (SIS) noch in die Datenbanken von Interpol eingespeist.
Das ist ein eklatanter Bruch von EU-Recht", sagte Hohlmeier der "Welt". Damit habe Griechenland, so die Innenexpertin, zum wiederholten Male den Schengen-Raum gefährdet. "Ein solches Verhalten muss Konsequenzen haben. Die Europäischen Kommission und die Innenminister der Mitgliedsländer müssen jetzt prüfen, ob Griechenland wegen wiederholter Rechtsbrüche nicht vorübergehend aus dem Schengen-Raum ausgeschlossen werden muss", sagte Hohlmeier.
Nach den bisherigen Erfahrungen deute nichts darauf hin, dass Griechenland seine Verpflichtungen für den Schengen-Raum künftig einhalten werde. "Ich habe den Eindruck, dass die griechischen Behörden Gefährder und Gewaltverbrecher unter den Flüchtlingen weiterhin laufen lassen, nach dem Motto: Hauptsache, sie verlassen das Land.
Das bedeutet eine Gefährdung für alle EU-Bürger", so die CSU-Politikerin weiter. Auch das Europaparlament will nach Angaben der innenpolitischen Sprecherin der EVP-Fraktion tätig werden: "Der Innenausschuss des EU-Parlaments wird einen Bericht über den Fall des in Griechenland entflohenen Afghanen anfordern und demnächst über die Sicherheitslücken, die durch Griechenland im Schengen-Raum entstehen, beraten."
Die Regierung in Athen müsse jetzt endlich nachweisen, dass sie daran arbeitet, die Sicherheitslücken zu schließen. Nach Angaben von Bundesinnenminister Thomas de Maizière (CDU) war der Mann, der als mutmaßlicher Täter im Freiburger Mordfall gilt, in Griechenland im Mai 2013 wegen versuchten Mordes zu einer Ha! ftstrafe von zehn Jahren verurteilt worden.
Später sei er mit der Auflage aus der Haft entlassen worden, sich regelmäßig bei den Behörden zu melden. Da er dieser Auflage nicht nachgekommen sei, sei er wieder zur Festnahme ausgeschrieben worden. Die griechischen Behörden haben nach Angaben de Maizières aber lediglich eine nationale und keine internationale Fahndung veranlasst.
Quelle: dts Nachrichtenagentur