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Italien beschließt landesweite nächtliche Ausgangssperre aufgrund zweiter Corona-Welle

Archivmeldung vom 04.11.2020

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 04.11.2020 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Anja Schmitt
Bild: Screenshot Youtube
Bild: Screenshot Youtube

Im Kampf gegen die rasant steigende Zahl der Neuinfektionen in der zweiten Welle der Corona-Pandemie hat Italien eine landesweite nächtliche Ausgangssperre verhängt. Das teilte das Kabinett am Mittwoch auf der Homepage des Palazzo Chigi mit.

Weiter heißt es diesbezüglich auf der deutschen Webseite des online Magazins "Sputnik": "Laut dem von Regierungschef Giuseppe Conte unterzeichneten Dokument tritt das neue Paket von Sicherheitsmaßnahmen in der Nacht zum Donnerstag in Kraft und hat eine Laufzeit bis 3. Dezember.

Die Ausgangssperre gelte von 22.00 bis 05.00 Uhr Ortszeit. Der Aufenthalt auf der Straße in diesen Stunden sei nur aus Gesundheits-, Arbeits- und Studiengründen, aber auch in äußersten Notfällen erlaubt, hieß es.

Museen und Galerien müssen schließen

Conte zufolge müssen landesweit auch alle Museen und Galerien sowie samstags und sonntags große Handelszentren schließen. Die Kapazität der örtlichen Verkehrsmittel werde auf die Hälfte reduziert. Oberschüler würden online lernen.

Flächendeckende Quarantäne nicht ausgeschlossen

Laut Regierungsbeschluss werden die 20 Regionen des Landes in drei Gruppen eingeteilt – je nach der epidemiologischen Lage. Das Gesundheitsministerium in Rom wird die Lage in der jeweiligen Region mit „Rot“, „Orange“ und „Gelb“ einstufen. Das ermöglicht es, in besonders gefährdeten Regionen schärfere Maßnahmen bis hin zur totalen Quarantäne einzuführen.

In mit „Rot“ markierten Regionen wird der Einzelhandel weitgehend eingestellt. Ausgenommen ist der Handel mit Nahrungsmitteln, Medikamenten, Tabak und Printmedien. Reisen ohne triftigen Grund innerhalb der „roten“ Zonen werden verboten. Die Einreise in „rote“ und „orange“ bzw. die Ausreise aus "roten" und "orangen" Regionen wird in Ausnahmefällen genehmigt. Bars und Restaurants in diesen Zonen haben zu schließen, dürfen aber Speisen zustellen oder zum Mitnehmen anbieten."

Quelle: Sputnik (Deutschland)

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