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Italienische Datenschützer und Juristen gründen neues Datenschutz-Institut

Archivmeldung vom 19.06.2008

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 19.06.2008 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt

Eine Gruppe bekannter italienischer Datenschützer und Juristen hat das italienische Datenschutz-Institut (Istituto italiano Privacy, eine öffentliche politische Denkfabrik, die sich ganz der Verbesserung des Datenschutzes im digitalen Zeitalter widmet, ins Leben gerufen. Die Anstrengungen der breit angelegten Koalition bekannter italienischer Persönlichkeiten gelten dem Online-Schutz der Privatsphäre von Bürgern in Italien und ganz Europas.

Der Schutz der Privatsphäre und der persönlichen Online-Daten ist ein zunehmendes Problem, das für die politischen Entscheidungsträger in Europa eine grosse Herausforderung darstellt. Die Umsetzung eines entsprechenden gesetzlichen und regulatorischen Rahmens, der die Interessen des Verbrauchers schützt, transparent ist und vom Kunden kontrolliert werden kann, ist ein erster entscheidender Schritt für den Datenschutz.

Die jüngsten Massnahmen der italienischen Regierung zeigen, dass dringend Schritte unternommen werden müssen, um Online-Daten besser zu schützen. Die Veröffentlichung der Steuerbescheide italienischer Bürger ist nur ein Beispiel für die in grossem Umfang stattfindende Verletzung des Datenschutzes.

"Es ist ausgesprochen beunruhigend zu sehen, dass der Bürger plötzlich seine persönlichen Daten online und für jedermann einsehbar wieder findet", sagte Luca Bolognini, Sprecher des italienischen Datenschutz-Instituts. "Die Entscheidung der Regierung, die privaten Finanzinformationen jedes italienischen Bürgers öffentlich zugänglich zu machen, stellte einen elementaren Vertrauensmissbrauch dar. Diese extreme Massnahme zeigt, wie wachsam wir Bürger bei der Verteidigung unseres Grundrechts auf Datenschutz sein müssen."

Der Schutz persönlicher Online-Daten betrifft ganz Europa, nicht nur Italien. Das sich ausbreitende Internet bietet Online-Anwendern neue und innovative Dienste. Obwohl diese Neuerungen hochinteressant sind, stellen sie für den Verbraucher doch auch ein beachtliches Risiko dar. ISP und Anbieter von Inhalten sind verpflichtet, dafür zu sorgen, dass persönliche Daten geschützt sind und dass der Anwender selbst und sachgerecht über seine Teilnahme an Online-Diensten entscheiden kann.

Die Artikel-29-Datenschutzgruppe, in der die Datenschutzbehörden der EU-Mitgliedsstaaten unter Vorsitz der europäischen Kommission vertreten sind, gab kürzlich einen wegweisenden Bericht heraus, in dem empfohlen wird, die Archivierungsdauer berechtigt gespeicherter persönlicher Daten in Suchmaschinen auf höchstens sechs Monate zu begrenzen. Anbieter von Internet-Suchmaschinen und anderen Inhalten müssen ihre Datenerfassungs-, Aufbewahrungs- und Datenschutz-Leitlinien von Anfang an offen legen.

"Das Institut ist davon überzeugt, dass es für die politischen Entscheidungsträger in Europa, insbesondere für diejenigen, die in Brüssel tätig sind, unumgänglich ist, für angemessene Massnahmen zu sorgen, um die Online-Privatsphäre des Menschen zu schützen", sagte Bolognini.

Informationen zum italienischen Datenschutz-Institut

Aufgabe des in Rom ansässigen italienischen Datenschutz-Instituts (Istituto Italiano di Privacy) ist es, dafür zu sorgen, dass die Internet-Anwender in Italien und Europa gegen Verletzungen ihrer Privatsphäre angemessen geschützt sind. Das Institut geht bei seinen Untersuchungen und bei der Ausarbeitung politischer Vorschläge von dem Prinzip aus, dass Datenschutz zu den grundlegenden Menschenrechten gehört. Ohne Datenschutz kann der Mensch nicht völlig frei nach Informationen suchen, Geschäfte betreiben und online an öffentlichen Debatten teilnehmen. Die Internetbranche (d.h. Serviceprovider, Suchmaschinen und andere) trägt die Verantwortung für den Datenschutz ihrer Kunden. Der Staat ist dafür verantwortlich, den Schutz der Privatsphäre seiner Bürger zu gewährleisten, u.a. indem er für eine sichere Speicherung persönlicher Informationen in öffentlichen Datenbanken sorgt. Der Staat darf ohne triftigen Grund und ohne ordentliches Verfahren die Privatsphäre des Bürgers nicht verletzen. Weitergehende Informationen zum italienischen Datenschutz-Institut stehen auf der Website unter www.istitutoitalianoprivacy.it/en/ zur Verfügung.

Quelle: Istituto italiano Privacy

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