IGFM: Islamische Verbände sollen für Gleichbehandlung vor Gericht eintreten
Archivmeldung vom 20.06.2017
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Freigeschaltet durch Thorsten SchmittDie Internationale Gesellschaft für Menschenrechte (IGFM) kritisiert den sogenannten „Kulturbonus“ in juristischen Verfahren. Anlass ist das Urteil des Landgerichtes Cottbus gegen den aus Tschetschenien stammenden Rashid D.. Das Gericht verurteilte ihn lediglich zu 13 Jahren Gefängnis, obwohl er seine Ehefrau wegen angeblicher Untreue auf grausame Art ermordet hatte.
Der vorsitzende Richter erklärte, die Kammer habe Zweifel gehabt, ob der Angeklagte die „Niedrigkeit seiner Beweggründe“ habe erkennen können. Der Täter hatte erklärt, wenn eine Frau fremdgehe, habe „der Mann das Recht, sie zu töten“. Das stünde so im Koran.
Martin Lessenthin, Vorstandssprecher der IGFM, kritisiert, dass in der Vergangenheit immer wieder deutsche Gerichte die besondere kulturelle und religiöse Herkunft der Täter „als strafmindernden Bonus einsetzten. Das ist integrationshemmend und führt zu einem Sonderrecht für bestimmte Personengruppen“. Ähnlich wie in Cottbus hatte ein Fall des Landgerichts Wiesbaden bereits im Jahr 2014 bundesweit Beachtung gefunden. Auch dort war im Fall des Isa S. die „kulturelle und religiöse Herkunft“ berücksichtigt und ihm damit eine vorzeitige Haftentlassung ermöglicht worden. Der in Deutschland geborene Täter afghanischer Abstammung hatte seine Freundin erstochen, weil sie nicht abtreiben wollte.
Aufruf an Islamverbände
Die IGFM ruft die islamischen Verbände dazu auf den „Kulturbonus“ demonstrativ abzulehnen, denn ein solcher „Rabatt vor Gericht“ sei nichts anderes, als eine spezielle Art von Rassismus, ausgrenzend und integrationshemmend. Die herablassende Art, mit der deutsche Gerichte Strafmilderungen aufgrund der Herkunft oder eines scheinbar „primitiveren religiösen Hintergrundes“ aussprächen, entziehe sich jedem Verständnis, so die IGFM.
Quelle: Internationale Gesellschaft für Menschenrechte (IGFM)