Bombardierung in Syrien völkerrechtswidrig? Bundesregierung widerspricht Bundestag
Archivmeldung vom 23.07.2018
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Freigeschaltet durch André OttDie Bundesregierung hat der Einschätzung des wissenschaftlichen Dienstes des Bundestages widersprochen, wonach die Bombardierung der westlichen Verbündeten im April nahe der syrischen Hauptstadt Damaskus völkerrechtswidrig waren. Das geht aus der Antwort des Auswärtigen Amtes auf eine Kleine Anfrage der Linken hervor, die der "Neuen Osnabrücker Zeitung" vorliegt.
Darin heißt es: Vor dem Hintergrund der vorangegangenen Chemiewaffen-Einsätze durch das Regime des Machthabers Baschar al-Assad gegen die eigene Bevölkerung sei die Bundesregierung zu der Auffassung gelangt, dass das Vorgehen von USA, Frankreich und Großbritannien am 14. April 2018 "erforderlich und angemessen war". Bei dem Militärschlag sei es allein darum gegangen, gezielt gegen Einrichtungen vorzugehen, die mit dem Chemiewaffeneinsatz im Zusammenhang standen, also wo das Giftgas vermutlich hergestellt und gelagert wurde. Zudem habe der UN-Sicherheitsrat nicht gehandelt. Eine völkerrechtliche Rechtsgrundlage erwähnt die Regierung dabei nicht.
Die Bundestags-Wissenschaftler waren in ihrer Bewertung zu einem ganz anderen Ergebnis gekommen. Der Einsatz habe gegen das völkerrechtliche Gewaltverbot verstoßen, heißt es in dem Gutachten von Ende April. Darauf schreibt das Auswärtige Amt in seiner Antwort auf die Kleine Anfrage lediglich, die Bundesregierung habe die Ausarbeitung des wissenschaftlichen Dienstes "zur Kenntnis genommen".
Der Linken-Abgeordnete Niema Movassat warf der Bundesregierung vor, sich mit Partnernationen zu solidarisieren, statt auf der Einhaltung des Rechts zu bestehen: "Die Bundesregierung trägt zur Erosion des Völkerrechts bei. Es ist bitter, dass im Auswärtigen Amt offenbar Wildwest statt Völkerrecht der Handlungsmaßstab ist."
Quelle: Neue Osnabrücker Zeitung (ots)