Rückholung von deutschen IS-Kämpfern ist zum Erliegen gekommen
Archivmeldung vom 27.07.2020
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Freigeschaltet durch André OttDie Rückholung von deutschen IS-Kämpfern in Syrien und im Nordirak ist weitgehend zum Erliegen gekommen. Seit Ende August 2019 wurde nach offiziellen Angaben nur eine deutsche Frau mit ihren drei Kindern zurückgeholt, wie es aus der Antwort des Auswärtigen Amts auf eine Anfrage der Grünen im Bundestag hervorgeht, über die die Funke-Zeitungen berichten.
In ihr erklärt die Regierung, sie könne "derzeit keine zeitliche Prognose für künftige Rückholungen treffen". Ein Grund dafür dürfte die Corona-Pandemie sein: Grenzübergänge und Flughäfen in der Region sind nach Angaben der Regierung geschlossen. Das Problem werde "weiter von der Bundesregierung ausgesessen", kritisierte die Grünen-Innenpolitikerin Irene Mihalic.
Sie warnte, die unübersichtliche Lage berge die Gefahr, dass ehemalige Kämpfer unkontrolliert zurückkommen könnten "und hier womöglich schwerste Straftaten begehen". Von 629 islamistischen Gefährdern in Deutschland sind nach Angaben der Regierung 109 Rückkehrer aus Syrien und dem Irak. Mihalic forderte die Bundesregierung auf, die Bundesbürger kontrolliert zurückzuführen, um ihnen hier den Prozess zu machen. Ferner müsse dafür Sorge getragen werden, "dass die Kinder schnellstens ausreisen können und nicht länger für die Straftaten ihrer Eltern in den Lagern unter unmenschlichen Bedingungen festgehalten werden".
Laut Bundesre
gierung sind mehr als 1.070 Islamisten aus Deutschland Richtung Syrien und den Irak gereist.
Zu jedem zweiten lägen konkrete Anhaltspunkte vor, dass sie für Terrorgruppen gekämpft oder diese zumindest unterstützt haben. Über 450 Personen halten sich nach Kenntnis der Bundesregierung im Ausland auf - mutmaßlich in Syrien oder im Irak. Alle übrigen sind entweder gestorben - schätzungsweise mehr als 260 - oder zurück in Deutschland.
Von den 450 haben 158 neben der deutschen eine weitere Staatsbürgerschaft, in 32 Fällen die marokkanische, in 27 die türkische, in 17 die tunesische und in 14 die afghanische. In keinem Fall wurde einem Doppelstaatler der deutsche Pass entzogen. Der Bundestag hatte zwar im Frühsommer 2019 das Gesetz entsprechend verschärft: Wer im Ausland für eine Terrormiliz in den Kampf zieht, muss seither mit dem Entzug der deutschen Staatsbürgerschaft rechnen. Allerdings gilt dies nicht rückwirkend, sondern nur für künftige Fälle. Wie aus der Antwort der Bundesregierung weiter hervorgeht, sind insgesamt 111 Personen mit Deutschlandbezug in Nordsyrien wegen Terrorismusverdacht in Gefangenschaft oder in Gewahrsam.
Quelle: dts Nachrichtenagentur