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Parlament der Ukraine verabschiedet neues Wahlgesetz

Archivmeldung vom 19.11.2011

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 19.11.2011 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt
Flagge der Ukraine
Flagge der Ukraine

Das Parlament der Ukraine hat am Abend des Donnerstag, 17. November 2011, ein Gesetz verabschiedet, das Parlamentswahlen regelt. Mitglieder aller in der gesetzgebenden Körperschaft vertretenen Parteien stimmten für dieses Gesetz. Das neue Wahlgesetz etabliert in der Ukraine ein gemischtes Wahlsystem mit einer Sperrklausel von 5 Prozent. Bisher wurde das Parlament mit proportionalem Votum und einer Sperrklausel von 3 Prozent gewählt. Gemäss dem gemischten Wahlsystem werden 225 Parlamentsmitglieder über Parteilisten und 225 Parlamentsmitglieder über Wahlbezirke jeweils eines Parlamentsmitglieds gewählt.

Die Bestimmungen des neuen Gesetzes würden mögliche Fälschungen des Wahlergebnisses im Jahr 2012 minimieren, erklärte Ruslan Knjazewitsch , Mitglied des ukrainischen Parlaments und Vertreter der oppositionellen Mitte-rechts-Partei NUNS. "Die heutige Entscheidung ist ein Sieg der Opposition", verkündete Parlamentarier Ruslan Knjazewitsch, der die Parlamentskommission, die für den Entwurf des Gesetzes verantwortlich war, leitete. "Wir haben ein Gesetz, das die Möglichkeit massenhafter Fälschung und die Verzerrung des Volksentscheids praktisch ausschliesst", setzte er hinzu.

Das neue Wahlgesetz wurde durch 366 Parlamentsmitglieder unterstützt. In der Sitzung waren 404 Parlamentsmitglieder anwesend. Das Dokument erhielt die Unterstützung von 62 Vertretern der Oppositionspartei Batkiwschtschina [Führerin: Julija Timoschenko]. Parlamentsmitglied Sergej Mischtschenko (Batkiwschtschina) erklärte die Entscheidung seiner Partei für die Unterstützung des Gesetzes folgendermassen: "Wir hatten die Wahl zwischen einer gefälschten Wahl und einem transparenten Wahlsystem".

Die erfolgreiche Verabschiedung des Wahlgesetzes sei nicht nur ein Kompromiss der politischen Parteien, sondern ein Konsens, betonte Juri Miroschnitschenko, Vertreter des Präsidenten im ukrainischen Parlament. Er bestätigte zudem, dass Wiktor Janukowitsch, Präsident der Ukraine, das Gesetz so schnell wie möglich unterzeichnen werde.

Gemäss dem neuen Gesetz können keine Blöcke politischer Parteien an Wahlen teilnehmen. Zudem wird die Option, keine Partei und keinen Kandidaten zu unterstützen, ausgeschlossen. Das Gesetz basiert auf einem Entwurf einer Arbeitsgruppe, die vom Präsidenten der Ukraine gebildet wurde. Die Venedig-Kommission stand beim Entwurf beratend zur Seite.

Seit der Erklärung der Unabhängigkeit der Ukraine 1991 und bis zur Einführung des gemischten Wahlsystems 1997 galt eine Mehrheitsregelung. Das Parlament der Ukraine übernahm 2006 ein proportionales Wahlsystem, um fünf Jahre später weitere Veränderungen vorzunehmen.

Quelle: Worldwide News Ukraine (ots)

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